Vertrauensdiensteanbieter werden

Ver­trau­ens­an­bie­ter wer­den - An­trag auf Qua­li­fi­ka­ti­on

Vertrauensdiensteanbieter im Sinne der eIDAS, die einen Vertrauensdienst

  • zur Erstellung von Zertifikaten für elektronische Signaturen oder für deren Validierung oder Bewahrung
  • zur Erstellung von Zertifikaten für elektronische Siegel oder für deren Validierung oder Bewahrung
  • zur Erstellung elektronischer Zeitstempel
  • zur Zustellung elektronischer Einschreiben

betreiben, können sich und den erbrachten Dienst bei der Bundesnetzagentur auf Antrag qualifizieren lassen.

Hierzu ist der Bundesnetzagentur als zuständiger Aufsichtsstelle vor der Aufnahme des qualifizierten Vertrauensdienstes eine Mitteilung über die Absicht der Betriebsaufnahme zusammen mit einem von einer Konformitätsbewertungsstelle ausgestellten Konformitätsbewertungsbericht vorzulegen.

Der Antrag ist hier zum Download erhältlich:
Antrag auf Qualifikation (pdf / 109 KB)

Ferner sind ergänzende Unterlagen zum Anbieter und dem erbrachten Vertrauensdienst vorzulegen.

Einen Überblick über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie hier:
Verfahrensbeschreibung zur Qualifikation (pdf / 53 KB)

Die Bundesnetzagentur überprüft, ob der Vertrauensdiensteanbieter und die von ihm erbrachten Vertrauensdienste den in der eIDAS, dem VDG und der VDV für qualifizierte Anbieter genannten Anforderungen genügen.

Nach positiver Prüfung wird der Status eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters verliehen und der qualifizierte Vertrauensdienst in die deutsche Vertrauensliste (Trusted List) eingetragen.