Bundesnetzagentur

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Akteure Vertrauensdienste

Die Bundesnetzagentur ist zuständig für den Auf- und Ausbau einer Infrastruktur besonders sicherer und vertrauenswürdiger Anbieter digitaler Dienstleistungen, der sogenannten Anbieter elektronischer Vertrauensdienste auf dem deutschen Markt.

Hierzu werden Anbieter, die solche Dienste erbringen möchten, auf entsprechenden Antrag hin auf die Erfüllung aller relevanten Anforderungen geprüft. Bei positiver Prüfung erteilt die Bundesnetzagentur einem Anbieter die Erlaubnis, seinen Dienst unter Nutzung eines speziellen Vertrauenssiegels im Markt als sogenannter qualifizierter elektronischer Vertrauensdienst anzubieten. Die Qualität und Sicherheit dieses Dienstes wird von der Bundesnetzagentur nachfolgend überwacht, Verstöße gegen rechtliche Vorgaben werden reguliert und ggf. geahndet. Auch bei der Einstellung des Betriebs eines solchen Anbieters begleitet und berät die Bundesnetzagentur im Interesse an einer für die Verbraucher wichtigen Kontinuität des Dienstes - sie übernimmt im Ernstfall alle Unterlagen des Anbieters und führt einen Teil seines technischen Dienstes fort, um auch künftig für die Nutzbarkeit des Vertrauensdienstes zu sorgen (s. DA:VE).

Weiter ist die Bundesnetzagentur in Gremien, bei der Standardisierung sowie beratend und empfehlend in Fragen der Nutzung elektronischer Vertrauensdienste mit dem Ausbau dieser verlässlichen Infrastruktur tätig und leistet damit einen Beitrag zur Digitalisierung der Gesellschaft.