Die Bundesnetzagentur gibt seit dem Außerkrafttreten des Signaturgesetzes (SigG) keine eigene Übersicht über geeignete Algorithmen zur Erfüllung der Anforderungen nach § 17 Abs. 1 bis 3 SigG ("Algorithmenkatalog") mehr heraus.
Nach einer Übereinkunft der eIDAS-Expertengruppe der EU-Kommission sollen für elektronische Vertrauensdienste die einschlägigen Empfehlungen des SOGIS-Kryptokataloges herangezogen werden. Die Bundesnetzagentur empfiehlt ebenso die Verwendung von ETSI TS 119 312.
Die Bundesnetzagentur verweist in Ausführung der Hinweispflichten aus § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Vertrauensdienstegesetzes über Maßnahmen, die erforderlich sind, um zur Sicherheit der angebotenen qualifizierten Vertrauensdienste und deren zuverlässiger Nutzung beizutragen, in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf die gemeinsamen
Empfehlungen zur technischen Umsetzung von Signaturdiensten (pdf / 132 KB)