Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste

Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste

Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte eIDAS-Verordnung ("electronic IDentification, Authentication and Trust Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig und stellt hier weitere Informationen für Sie bereit.
  • entspricht der handschriftlichen Unterschrift
  • erfüllt die Schriftform
  • digital und medienbruchfrei

Qualifizierte elektronische Signatur

Kurz gesagt entspricht die qualifizierte elektronische Signatur in der digitalen Welt der herkömmlichen analogen Unterschrift.

Die qualifiziert elektronische Signatur ist neben der Signaturkarte auch dank der Möglichkeit der Fernsignatur mobil und ohne weitere Hilfsmittel nutzbar. Anwendungsfälle bei denen beispielsweise eine qualifiziert elektronische Signatur eingesetzt werden kann und für Rechtssicherheit sorgt, wäre der Abschluss eines Kreditvertrages bei Ihrer Bank oder die Kündigung eines Vertrages.

Die rechtliche Grundlage der qualifiziert elektronischen Signatur ist in Artikel 25 der eIDAS-Verordnung festgelegt. Sie hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift (vgl. Artikel 25 Abs. 2 eIDAS-Verordnung). Ein qualifiziert elektronisch signiertes Dokument erfüllt somit die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform (§ 126 in Verbindung mit § 126a BGB).

Weiterführende Informationen zur qualifiziert elektronischen Signatur finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Anbieterliste

Atos Information Technology GmbH

Bank-Verlag GmbH

Bundesnotarkammer

Deutsche Telekom AG

DGN Deutsches Gesundheitsnetzwerk Service GmbH

Deutsche Post AG

D-Trust GmbH

Website D-Trust GmbH

medisign GmbH

Website medisign GmbH

SIGN8 GmbH

Website SIGN8 GmbH

  • entspricht dem Unternehmensstempel oder Behördensiegel
  • sichert die Unversehrtheit der Daten
  • gewährleistet die Korrektheit der Herkunft des Dokumentes

Qualifiziertes elektronisches Siegel

Kurz gesagt entspricht das qualifizierte elektronische Siegel in der digitalen Welt einem Unternehmensstempel oder einem Behördensiegel.

Qualifizierte elektronische Siegel können beispielsweise als digitaler Echtheitsnachweis für Abschlusszeugnisse und Rechnungen dienen oder auch im Rahmen eines effizienten E-Governments für digitale Verwaltungsrechtsakte wie Bescheide genutzt werden.

Die rechtlichen Grundlagen für elektronische Siegel sind in den Artikeln 35ff. der eIDAS–Verordnung festgelegt. Elektronische Siegel werden von juristischen Personen erstellt (z.B. Behörden oder Unternehmen). Für ein qualifiziert gesiegeltes Dokument gilt die Vermutung der Unversehrtheit und der Richtigkeit der Herkunftsangabe (vgl. Art. 35 Abs. 2 eIDAS-Verordnung).

Weiterführende Informationen zum elektronischen Siegel, seiner Rechtswirkung und den Anforderungen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Anbieterliste

Bank-Verlag GmbH

Deutsche Telekom AG

D-Trust GmbH

Website D-Trust GmbH

SIGN8 GmbH

Website SIGN8 GmbH

  • entspricht dem Posteingangsstempel
  • weist Datum und Uhrzeit verlässlich nach
  • sichert die Unversehrtheit der Daten

Qualifizierter elektronischer Zeitstempel

Kurz gesagt entspricht ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel in der digitalen Welt dem Posteingangsstempel.

Ein qualifizierter elektronischer Zeitstempel kann beispielsweise verwendet werden, wenn es bei der Unterzeichnung eines Dokuments auf die konkrete Uhrzeit oder das Datum ankommt, wie u.a.bei fristgerechter Abgabe eines Angebotes in einem Vergabeverfahren oder bei einer Kündigung.

Die rechtlichen Grundlagen für elektronische Zeitstempel sind in den Artikeln 41f. der eIDAS-Verordnung festgelegt. Für Daten mit einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel gilt die Vermutung der Richtigkeit des Datums und der Zeit, die darin angegeben sind, sowie der Unversehrtheit der Daten (vgl. Art. 41 Abs. 2 eIDAS-Verordnung).

Weiterführende Informationen zum elektronischen Zeitstempel finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Anbieterliste

Bank-Verlag GmbH

Bundesnotarkammer

DGN Deutsches Gesundheitsnetzwerk Service GmbH

D-Trust GmbH

Website D-Trust GmbH

utimaco GmbH

Website utimaco GmbH

  • entspricht dem postalischen Einschreiben
  • Versand und Empfang sicher nachweisbar
  • sichert die Unversehrtheit der Daten

Qualifizierter Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben

Kurz gesagt entspricht ein qualifizierter Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben in der digitalen Welt dem postalischen Einschreiben.

Typische Anwendungsfälle für einen qualifizierten Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben sind die Übermittlung von wichtigen Dokumenten wie Bewerbungsunterlagen, Kündigungen, Widerrufen oder Fristsachen.

Die rechtlichen Grundlagen für den qualifizierten Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben sind ab Artikel 43f. eIDAS-Verordnung festgelegt. Der Dienst gewährleistet eine sichere Übermittlung von Daten: Er weist Sender und Empfänger sowie die Versand- und Empfangszeit nach. Zudem werden die übertragenen Daten vor unbemerkter Veränderung geschützt.

Weiterführende Informationen zum qualifizierten Dienst für die Zustellung von elektronischen Einschreiben finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Anbieterliste

1&1 Mail & Media GmbH / GMX - Privatkunden

1&1 Mail & Media GmbH / Web.de - Privatkunden

1&1 Telecommunication SE - Geschäftskunden

  • prüft die Gültigkeit von u.a. Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln
  • zeigt Prüfergebnisse automatisch und zuverlässig an
  • bestätigt Ergebnisse mit Signatur oder Siegel des Anbieters

Qualifizierter Validierungsdienst

Kurz gesagt ermöglicht ein qualifizierter Validierungsdienst die Prüfung und Bestätigung der Gültigkeit von u.a. elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln.

Qualifizierte Validierungsdienste erlauben zuverlässige Prüfungen mit geringem technischen Aufwand für den Nutzer.

Die rechtlichen Grundlagen für Validierungsdienste sind in der eIDAS-Verordnung in den Artikeln 32f. sowie 40 festgelegt. Ein qualifizierter Validierungsdienst stellt nach der Prüfung der Gültigkeit von u.a. elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln dem Nutzer das korrekte Ergebnis automatisch in zuverlässiger und effizienter Weise bereit. Zudem bestätigt der Anbieter des qualifizierten Validierungsdienstes das Prüfergebnis mit seiner Signatur oder seinem Siegel.

Weiterführende Informationen zum qualifizierten Validierungsdienst finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Anbieterliste

Leider gibt es in Deutschland noch keine qualifizierten Anbieter.

  • archiviert qualifizierte elektronische Signaturen und Siegel
  • gewährleistet deren rechtliche Gültigkeit über lange Zeit
  • ermöglicht deren langfristige Prüfung

Qualifizierter Bewahrungsdienst

Kurz gesagt erhält ein qualifizierter elektronischer Bewahrungsdienst die Beweiskraft von qualifizierten elektronischen Signaturen und Siegeln auf lange Zeit.

Qualifizierte Bewahrungsdienste eignen sich besonders für Bereiche, in denen besondere Anforderungen für die langfristige Aufbewahrung von signierten oder gesiegelten Dokumenten bestehen.

Die rechtlichen Grundlagen für qualifizierte Bewahrungsdienste sind in der eIDAS-Verordnung in den Artikeln 34 sowie 40 festgelegt. Qualifizierte Bewahrungsdienste verlängern die Vertrauenswürdigkeit von qualifizierten elektronischen Signaturen und Siegeln über den Zeitraum ihrer technologischen Geltung hinaus.

Weiterführende Informationen zum qualifizierten Bewahrungsdienst finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.

Anbieterliste

Leider gibt es in Deutschland noch keine qualifizierten Anbieter.