Auskunft / DA:VE

Aus­kunft / DA:VE

Stellt ein deutscher qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter den Betrieb ein, übernimmt das dauerhafte Verzeichnis DA:VE der Bundesnetzagentur die automatisierte Auskunft zur Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln. Hiermit kann die Kontinuität dieses Betriebsteils auch nach einer Betriebseinstellung sichergestellt werden.

Gleichzeitig übernimmt die Bundesnetzagentur auch alle relevanten Aufzeichnungen des Anbieters (z.B. Antragsunterlagen, Sperr-/Widerufsinformationen) und erteilt hieraus Auskunft, wenn dies zur Nachweisführung erforderlich ist.