Hinweise

Hinweise

  • ENISA Jahresbericht 2021 zu Sicherheitsvorfällen bei Vertrauensdiensteanbietern

    Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) hat den jährlichen Bericht zu Sicherheitsvorfällen bei Vertrauensdiensteanbieter veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung hier.

  • Neue Verfügung für Identifizierungsmethode mittels mobilem Endgerät

    Im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Bundesnetzagentur am 22.12.2021 eine neue Verfügung i.S.d. § 11 Absatz 3 VDG zur Identifizierung unter Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PAuswG veröffentlicht. Finden Sie weitere Informationen zur Verfügung hier.

  • Verlängerung der Verfügungen von zwei Identifizierungsmethoden

    Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 22.12.2021 die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung i.S.d. § 11 Absatz 1 VDG und die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz i.S.d. § 11 Absatz 3 VDG verlängert. Die Verfügungen finden Sie hier.

  • Neue Signatur-Zertifikate zur Prüfung der deutschen Vertrauensliste veröffentlicht

    Die Bundesnetzagentur ist gemäß § 9 Vertrauensdienstegesetz für die Aufstellung, Führung und Veröffentlichung der deutschen Vertrauensliste zuständig. Die für die Signatur der deutschen Vertrauensliste verwendbaren Schlüssel wurden aktualisiert. Die zur Prüfung der Signatur erforderlichen Zertifikate können hier heruntergeladen werden.

  • ENISA Jahresbericht 2020 zu Sicherheitsvorfällen bei Vertrauensdiensteanbietern

    Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) hat den jährlichen Bericht zu Sicherheitsvorfällen bei Vertrauensdiensteanbieter veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung hier.

  • EU Trust Services Dashboard - neuer Webauftritt der EU Kommission

    Auf dem neuen EU Trust Services Dashboard der EU-Kommission finden Sie viele Informationen zu den elektronischen Vertrauensdiensten.

  • Zugriffspfad auf die Liste der Vertrauenslisten der EU Mitgliedsstaaten (List of Trusted Lists, LOTL)

    Zugriffspfad auf die Liste der Vertrauenslisten der EU Mitgliedsstaaten (List of Trusted Lists, LOTL)

    Ab 15. Februar 2021 ist die Liste der Vertrauenslisten der EU Mitgliedsstaaten nur noch über dem Zugriffspfad https://ec.europa.eu/tools/lotl/eu-lotl.xml zu finden.

    Nach der Umstellung des alten Zugriffspfades der Liste der Vertrauenslisten der EU Mitgliedsstaaten (https://ec.europa.eu/information_society/policy/esignature/trusted-list/tl-mp.xml) auf den neuen Pfad (https://ec.europa.eu/toolslotl/eu-lotl.xml) wurden beide für eine Übergangsfrist zur Verfügung gehalten. Diese Übergangszeit endet am 15. Februar 2021. Daher sollte der Zugriffspfad, sofern noch nicht geschehen, auf den neuen Pfad umgestellt werden.

    Bei weiteren Fragen steht der Connecting Europe Facility (CEF) service desk https://ec.europa.eu/cefdigital/tracker/plugins/servlet/desk/portal/9 zur Verfügung.

  • Sicherheitsupdates für Schwachstellen in PDF-Programmen verfügbar 

    Forscher der Ruhr Universität Bochum haben Schwachstellen in PDF-Programmen ausfindig gemacht, die die Prüfung von PDF-Signaturen beeinflussen können. Im Vorfeld der Veröffentlichung der Schwachstellendarstellung (sogenannte „Shadow Attack“) wurden die gängigen PDFSoftware-Hersteller von den Forschern informiert und Updates für verschiedene Programme werden zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website https://pdf-insecurity.org/index.html. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Ihre Software den neuesten Stand hat.

  • ENISA Jahresbericht 2019 zu Sicherheitsvorfällen bei Vertrauensdiensteanbietern

    Die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) hat den jährlichen Bericht zu Sicherheitsvorfällen bei Vertrauensdiensteanbieter veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Pressemitteilung hier.

  • Veröffentlichung der Änderung der Erstverfügung i.S.d. § 11 Abs. 1 VDG / Nationale Anerkennung alternativer Identifizierungsmethoden

    Die Bundesnetzagentur hat nach Anhörung der betroffenen Kreise und im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eine Änderung der Verfügung i.S.d. § 11 Absatz 1 VDG im Amtsblatt 15/2020 vom 19.08.2020 (Verfügung Nr. 93) veröffentlicht.

    Amtsblatt 15/2020 Verfügung Nr. 93 (pdf / 107 KB)

    Amtsblatt 11/2018 Mitteilung Nr. 208 (Erstverfügung) (pdf / 452 KB)

    Bitte beachten Sie den folgenden Auslegungshinweis zum Punkt 10. b) Satz 1 der Verfügung:

    Auslegungshinweis Punkt 10 b) Satz 1 der Verfügung (pdf / 176 KB)

  • Open-Source-Transformator für ETSI TS 119512 des BSI

    Das BSI hat ein Open-Source-Tool für das Schnittstellenformat ETSI TS 119 512 (V1.1.1) zur Verfügung gestellt. Das Tool trägt den Namen "ETSI TS 119512 TR-ESOR Transformator" und ermöglicht Bewahrungsdiensten gemäß eIDAS hereinkommende Nachrichten im Schnittstellenformat ETSI TS 119 512 (V1.1.1) auf das TRESOR S4 - Nachrichtenformat zu transformieren, die dann in ein angeschlossenes TR-ESOR-System weitergeleitet werden, ohne dass vorher Änderungen an diesem TR-ESOR-System vorgenommen werden müssen. Weitere Informationen können Sie der Pressemitteilung des BSI entnehmen.

  • Einstellung der LDAP-Auskunft und Statusänderung der Wurzelinstanz der BNetzA in der Vertrauensliste (TL)
    Aktualisierung des Hinweises (20.04.2020)
    Seit dem 20. April 2020 ist die auf LDAP basierende Zertifikatsauskunft eingestellt und die Eintragungen der ehemaligen Wurzelinstanz der BNetzA in der deutschen Vertrauensliste (TL) sind auf „deprecatedatnationallevel“ gesetzt."

    Es ist geplant, die auf LDAP basierende Zertifikatsauskunft zum 20. April 2020 einzustellen. In diesem Zusammenhang wird der Status sämtlicher Eintragungen der ehemaligen Wurzelinstanz der BNetzA in der deutschen Vertrauensliste (TL) auf „deprecatedatnationallevel“ gesetzt.

    Es wird darauf hingewiesen, dass die unter der Wurzelinstanz ausgestellten und im DA:VE-Verfahren verwendeten OCSP-Auskünfte hiervon nicht beeinträchtig werden (dürfen).

  • Abschaltung der Website www.nrca-ds.de

    Seit dem 30. März 2020 ist unsere bisherige Website www.nrca-ds.de eingestellt. Alle relevanten Informationen finden Sie unter www.elektronische-Vertrauensdienste.de.

  • Änderung des Zugriffspfades für die Trusted List (TL)

    Nach Inbetriebnahme des dauerhaften Verzeichnisses DA:VE im November 2019 wird die Bundesnetzagentur den ehemaligen Auskunftsdienst nach dem Signaturgesetz (deutsche Root, Wurzelinstanz) in Kürze endgültig abschalten. Hiermit verbunden ist eine Einstellung der auf dem Lightweight Directory Access Protocol (LDAP) basierenden Zertifikatauskunft. 

    Mit der Umstellung der technischen Systeme ist ein Umzug des Bereitstellungspfades der deutschen Vertrauensliste verbunden. Für eine kurze Übergangszeit wird die Vertrauensliste gleichzeitig unter dem alten und dem neuen Verteilpunkt angeboten werden. Nach endgültiger Eintragung des neuen Verteilpunktes in der EU List of the Lists (LOTL) wird die deutsche Vertrauensliste nur noch unter https://tl.bundesnetzagentur.de/TL-DE.XML und das zugehörige SHA-Companion-file entsprechend unter https://tl.bundesnetzagentur.de/TL-DE.sha2 angeboten.

  • DA:VE ist online

    Die Bundesnetzagentur hat das dauerhafte Verzeichnis DA:VE in Betrieb genommen. Es ermöglich die dauerhafte Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung sowie hier.

  • Testbetrieb des Dauerhaften Verzeichnisses (DA:VE)

    -Der Hinweis wurde am 27.08.2019 unten stehend aktualisiert.

    Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 16 Abs. 5 VDG eine Vertrauensinfrastruktur zur dauerhaften Prüfbarkeit qualifizierter elektronischer Zertifikate und qualifizierter elektronischer Zeitstempel einzurichten und zu unterhalten. Die derzeitige Infrastruktur wird in Kürze erneuert.

    In Vorbereitung auf die Inbetriebnahme der neuen Infrastruktur, dem „Dauerhaften Verzeichnis (DA:VE)“, wird die Bundesnetzagentur einen öffentlichen Testbetrieb des Verfahrens durchführen, der es Anwendern wie z.B. Produktentwicklern ermöglichen soll, das Verfahren zu erproben und die Kompatibilität der technischen Schnittstellen von DA:VE mit eigenen Anwendungen zu prüfen.

    DA:VE erteilt Auskunft zum Widerruf von Zertifikaten der Bundesnetzagentur und von Zertifikaten von Vertrauensdiensteanbietern, die ihren Betrieb gemäß § 16 Abs. 1 VDG bzw. § 13 Abs. 2 SigG eingestellt haben. Die technische Umsetzung basiert auf dem OCSP-Protokoll (RFC 6960).

    Aufgrund der fachlichen Gegebenheiten sind bei der Nutzung von DA:VE einige technische Besonderheiten zu beachten:

    • Die OCSP-Antworten werden nicht für jede OCSP-Anfrage neu erzeugt, sondern liegen vorgefertigt und signiert vor.
    • Sofern vorhanden, verwendet das System die ursprünglichen OCSP-Antworten der Anbieter, die den Betrieb eingestellt haben. Anderenfalls nutzt das System OCSP-Antworten, die von der Bundesnetzagentur signiert sind.
    • Der Vertrauensstatus der zur Signatur der OCSP-Antworten gehörigen Zertifikate ist über die deutsche Vertrauensliste prüfbar. Dies gilt auch für die Zertifikate der Bundesnetzagentur.
    • Bei OCSP-Anfragen zu Zertifikaten, die der Bundesnetzagentur nicht vorliegen, erfolgt anstelle der OCSP-Antwort „unknown“ eine Fehlermeldung.

    Aktualisierung des Hinweises (27.08.2019):

    Der Testbetrieb von DA:VE ist nun gestartet und für eine Dauer von voraussichtlich vier Wochen freigeschaltet.

    Die Nutzung des Dienstes erfolgt über die OCSP-Schnittstelle wahlweise unter der Adresse ocsp.bundesnetzagentur.de oder direkt unter der IP-Adresse 194.156.220.107. Der Zugriff ist über http (Port 80 oder 8080) möglich, unter ocsp.bundesnetzagentur.de ist der Zugriff auch gesichert über https (Port 443) möglich.

    Der Dienst gibt Auskunft zu den Zertifikaten der ehemaligen Wurzelinstanz der Bundesnetzagentur sowie zu den Zertifikaten der bereits durch die Bundesnetzagentur übernommenen Anbieter, die unter folgendem Link einsehbar sind: https://www.nrca-ds.de/repository.htm
    (Ausnahme: DATEV Zertifikate werden derzeit nicht elektronisch per OCSP beauskunftet). Der Datenbestand kann sich während des Testzeitraums ändern.

    Für Fragen oder Rückmeldungen zum Testbetrieb wenden Sie sich bitte an das Email-Postfach dave@bnetza.de.

  • Sperrung gemäß § 21 Satz 4 VDG

    Die von der Bundesnetzagentur für ehemals nach dem Signaturgesetz akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter ausgestellten qualifizierten Zertifikate wurden mit Ablauf des 14. November 2018 gemäß § 21 Satz 4 des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) gesperrt.

  • Empfehlungen für die Nutzung von Algorithmen

    Die Bundesnetzagentur gibt seit dem Außerkrafttreten des Signaturgesetzes (SigG) keine eigene Übersicht über geeignete Algorithmen zur Erfüllung der Anforderungen nach § 17 Abs. 1 bis 3 SigG ("Algorithmenkatalog") mehr heraus.

    Nach einer Übereinkunft der eIDAS-Expertengruppe der EU-Kommission sollen für elektronische Vertrauensdienste die einschlägigen Empfehlungen des SOG-IS-Kryptokataloges herangezogen werden.

    Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nimmt gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 VDG die Bewertung von Algorithmen und zugehörigen Parametern wahr. Regelmäßig werden dort Empfehlungen und Standards veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

  • Veröffentlichung der Erstverfügung i.S.d. § 11 Abs. 1 VDG / Nationale Anerkennung alternativer Identifizierungsmethoden

    Die Bundesnetzagentur hat nach Anhörung der betroffenen Kreise und im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik die erstmalige Verfügung i.S.d. § 11 Absatz 1 VDG im Amtsblatt 11/2018 vom 13.06.2018 (Mitteilung Nr. 208) veröffentlicht.
    Amtsblatt 11/2018 Mitteilung Nr. 208 (Erstverfügung) (pdf / 452 KB)

    Bitte beachten Sie den folgenden Auslegungshinweis zum Punkt 10. b) Satz 1 der Verfügung:

    Auslegungshinweis Punkt 10 b) Satz 1 der Verfügung (pdf / 176 KB)

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