Übersicht aller elektronischen Vertrauensdienste
Die rechtliche Grundlage auf europäischer Ebene für die elektronischen Vertrauensdienste bildet die so genannte eIDAS-Verordnung ("electronic IDentification, Authentication and Trust Service“). Dort sind die Vorgaben und Anforderungen für die elektronischen Vertrauensdienste als digitale „Bausteine“ geregelt, um bisher analoge Prozesse, wie z.B. die handschriftliche Unterschrift, in die digitale Welt zu bringen. Ziel der eIDAS-Verordnung ist es, einen umfassenden grenz- und branchenübergreifenden Rahmen für sichere, vertrauenswürdige und einfach zu nutzende elektronische Transaktionen zu schaffen. Hierbei helfen die qualifizierten Vertrauensdienste. Mit einem Klick auf das entsprechende Symbol des Vertrauensdienstes erhalten Sie weitere Informationen und eine Übersicht der deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter für den jeweiligen Dienst. Darüber hinaus können grundsätzlich auch qualifizierte Vertrauensdienste aus anderen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden, die Rechtswirkung qualifizierter Vertrauensdienste ist EU-weit durch die eIDAS-Verordnung einheitlich geregelt. Neben den unten stehenden Vertrauensdiensten, für welche die Bundesnetzagentur zuständig ist, gibt es ebenfalls noch qualifizierte Webseitenzertifikate. Für diesen Vertrauensdienst ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig und stellt hier weitere Informationen für Sie bereit.Interessante Links
- entspricht dem Unternehmensstempel oder Behördensiegel
- sichert die Unversehrtheit der Daten
- gewährleistet die Korrektheit der Herkunft des Dokumentes
Qualifiziertes elektronisches Siegel
Kurz gesagt entspricht das qualifizierte elektronische Siegel in der digitalen Welt einem Unternehmensstempel oder einem Behördensiegel.
Qualifizierte elektronische Siegel können beispielsweise als digitaler Echtheitsnachweis für Abschlusszeugnisse und Rechnungen dienen oder auch im Rahmen eines effizienten E-Governments für digitale Verwaltungsrechtsakte wie Bescheide genutzt werden.
Die rechtlichen Grundlagen für elektronische Siegel sind in den Artikeln 35ff. der eIDAS–Verordnung festgelegt. Elektronische Siegel werden von juristischen Personen erstellt (z.B. Behörden oder Unternehmen). Für ein qualifiziert gesiegeltes Dokument gilt die Vermutung der Unversehrtheit und der Richtigkeit der Herkunftsangabe (vgl. Art. 35 Abs. 2 eIDAS-Verordnung).
Weiterführende Informationen zum elektronischen Siegel, seiner Rechtswirkung und den Anforderungen finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen.
Anbieterliste
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