Verlängerung der Verfügungen von zwei Identifizierungsmethoden

Filter

Verlängerung der Verfügungen von zwei Identifizierungsmethoden

Datum 02.05.2022

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 22.12.2021 die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung i.S.d. § 11 Absatz 1 VDG und die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz i.S.d. § 11 Absatz 3 VDG verlängert. Die Verfügungen finden Sie hier.

Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 22.12.2021 die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung i.S.d. § 11 Absatz 1 VDG und die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz i.S.d. § 11 Absatz 3 VDG verlängert. Die Verfügungen finden Sie hier.