Verlängerung der Verfügungen von zwei Identifizierungsmethoden
Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 22.12.2021 die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung i.S.d. § 11 Absatz 1 VDG und die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz i.S.d. § 11 Absatz 3 VDG verlängert. Die Verfügungen finden Sie hier.
Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik am 22.12.2021 die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung i.S.d. § 11 Absatz 1 VDG und die Verfügung zur Identifizierung mittels Videoübertragung mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz i.S.d. § 11 Absatz 3 VDG verlängert. Die Verfügungen finden Sie hier.