Neue Verfügung für Identifizierungsmethode mittels mobilem Endgerät

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Neue Verfügung für Identifizierungsmethode mittels mobilem Endgerät

Datum 22.12.2021

Im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Bundesnetzagentur am 22.12.2021 eine neue Verfügung i.S.d. § 11 Absatz 3 VDG zur Identifizierung unter Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PAuswG veröffentlicht. Mehr Informationen zur Verfügung finden Sie hier.

Im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und nach Anhörung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat die Bundesnetzagentur am 22.12.2021 eine neue Verfügung i.S.d. § 11 Absatz 3 VDG zur Identifizierung unter Nutzung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät gemäß § 18 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 PAuswG veröffentlicht. Mehr Informationen zur Verfügung finden Sie hier.