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Ärger mit Rufnummern und Anrufen

Die Bundesnetzagentur kann in vielen Fällen aktiv werden.

Hinweis zu Anrufen ohne angezeigte Rufnummer:
Die Bundesnetzagentur hat keine generelle Befugnis, den Ursprung von Anrufen aufzuklären. Bei Anrufen oder Anrufversuchen ohne angezeigte Rufnummer besteht nicht ohne Weiteres ein Ermittlungsansatz; in bestimmten Fällen können Beschwerden nur angenommen werden, wenn Angaben zur angezeigten Rufnummer vorhanden sind. Dies betrifft insbesondere Ermittlungen wegen Rufnummernmanipulation, belästigende Anrufversuche und Ping-Anrufe.
Nähere Informationen finden Sie hier.
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