Pop-ups mit Feh­ler­mel­dun­gen

Sie surfen im Internet und plötzlich erscheint eine Virusmeldung?
Über eine Telefonnummer sollen Sie angeblich kostenlose Hilfe erhalten?
Vorsicht! Es könnte teuer werden…

Pop-up-Fehlermeldungen sind Einblendungen auf Ihrem Computer (sog. Pop-up-Fenster), die täuschend echt Viren- oder Softwareprobleme vorgeben. So lassen sich zum Beispiel offene Anwendungen auf dem PC nicht mehr schließen. Häufig ertönt dabei auch ein akustisches Signal oder eine Sprachnachricht, was Sie zusätzlich verunsichern soll. Angeblich kostenlose Hilfe verspricht Ihnen in diesem Moment eine eingeblendete Telefonnummer.

Tatsächlich bestehen keine technischen Probleme. Unbekannte täuschen die Fehler nur vor, um Sie so zu Zahlungen für unnötige Supportdienstleistungen zu veranlassen. Rufen Sie die Nummer an, gibt sich am anderen Ende der Leitung eine Person etwa als Mitarbeiter von Microsoft oder eines anderen technischen Support-Unternehmens aus. Die Betrüger versuchen, sich durch eine im Verlauf des Gesprächs erteilte Zugriffserlaubnis Zugang zu Ihrem PC zu verschaffen, um eine vermeintliche Problembehebung vorzunehmen.

Ihr wahres Ziel ist es, Ihnen einen teuren Reparaturvertrag aufzudrängen oder persönliche Daten auszuspähen. Werden Sie misstrauisch oder legen auf, kann es vorkommen, dass Sie mit einer nicht existenten oder ausländischen Rufnummer zurückgerufen werden. Nach Kenntnis der Bundesnetzagentur sind Verbrauchern aufgrund solcher Supportverträge schon Kosten von bis zu 1.000 Euro entstanden.

So oder so ähnlich kann eine solche Fehlermeldung auf Ihrem Computer aussehen:

Tipps zu Ihrem Schutz

  • Rufen Sie niemals Rufnummern aus Pop-up-Fehlermeldungen an. Offizielle Fehlermeldungen enthalten üblicherweise keine Rufnummern.
  • Lassen Sie sich nicht von der Pop-up-Fehlermeldung verunsichern. Ihr Computer enthält weder Schadsoftware noch wird Ihr Gerät innerhalb von fünf Minuten deaktiviert!
  • Beheben Sie die Sperrmeldung und Blockierung Ihrer Anwendungen über den Taskmanager (zum Beispiel aufrufbar über „Strg + Shift + Esc“). Ansonsten fahren Sie den Computer herunter und starten diesen erneut.
  • Haben Sie die angezeigte Rufnummer kontaktiert, geben Sie in keinem Fall Ihre privaten Daten (Kontodaten, Kopien von Personalausweisen, Adressdaten, Passwörter) heraus.
  • Erwerben oder installieren Sie bei einem Telefonat keine Fremdsoftware auf Ihrem Computer, Tablet oder Smartphone.
  • Haben Sie mit einem angeblichen Support-Mitarbeiter gesprochen und diesem Zugriff auf Ihr Gerät gewährt, trennen Sie dieses sofort vom Netz und ändern Sie Ihre Passwörter.
  • Lassen Sie Ihr Gerät ggf. noch einmal durch einen IT-Experten überprüfen. Mit der Zugriffsmöglichkeit kann es bereits zu Manipulationen gekommen sein.
  • Sollten Sie unmittelbar im Anschluss Anrufe von Ihnen unbekannten Rufnummern (zum Beispiel aus dem Ausland) erhalten, rufen Sie nicht zurück. Sperren bzw. blockieren Sie diese in Ihrem Router oder direkt auf Ihrem Telefon.
  • Sollte es zu Zahlungen gekommen sein, informieren Sie Ihr Bank- oder Kreditkarteninstitut hierüber. Evtl. lässt sich der Betrag zurückholen.
  • Neben der Meldung an die Bundesnetzagentur empfehlen wir Ihnen, Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten.
  • Informieren Sie Ihre Familie, Freunde und Arbeitskollegen über diese Masche, um so weiterem Schaden und Missbrauch vorzubeugen.

Weitere Schutztipps finden Sie hier.

Beschwerde – so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir gesicherte Beweise. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle Details zu Ihrem Fall schildern. Ihre Hinweise und Beschwerden können Sie hier einreichen.

Diese Informationen brauchen wir:

  1. Ihre persönlichen Daten
  2. Tag und Uhrzeit der angezeigten Pop-up-Fehlermeldung
  3. Angezeigte Rufnummer aus der Pop-up-Fehlermeldung
  4. Screenshot oder Foto von der angezeigten Pop-up-Fehlermeldung oder eine genaue Beschreibung derselben
  5. Eine möglichst detaillierte Beschreibung des gesamten Vorfalls, insbesondere des Gesprächsverlaufs, wenn Sie die Rufnummer kontaktiert haben
  6. Ggf. Name des Angerufenen / des angerufenen Unternehmens
  7. Ggf. Angaben zu möglichen Kosten
  8. Ggf. Angaben zu möglichen Rückrufen (angezeigten Rufnummer, Inhalt des Gesprächs)

Aktuelle Maßnahmen

Das können wir tun

Auf Grund Ihrer Beschwerde können wir Verstöße prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen, wie z.B.:

  • Anordnung der Abschaltung von Rufnummern, so dass die Rufnummer technisch nicht mehr erreichbar ist
  • Portierungsverbot
  • Geschäftsmodelluntersagung
  • Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur ergehen in der Regel in Form von sofort vollziehbaren Verwaltungsakten. Dies bedeutet, dass sie von den Adressaten auch dann unmittelbar umzusetzen sind, wenn diese gegen die Bescheide Widerspruch einlegen. Ferner können die Maßnahmen im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes oder mittels Klage vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden. (Erst) nach fruchtlosem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die Verwaltungsakte bestandskräftig. Mehr dazu

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Aktuelle Maßnahmen zu Rufnummern finden Sie in unserer Maßnahmenliste

Gesetzliche Grundlage

Die Befugnisse für ein Tätigwerden der Bundesnetzagentur ergeben sich aus § 123 Abs. 1 und 4 TKG.

Nach Absatz 1 dieser Vorschrift kann die Bundesnetzagentur im Rahmen der Nummernverwaltung Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufgrund dieses Gesetzes ergangener Verpflichtungen und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Nummern sicherzustellen. Das Gesetz sieht als Regelfolge in § 123 Absatz 4 Satz 2 TKG die Anordnung der Abschaltung einer rechtswidrig genutzten Rufnummer vor. Die Voraussetzung für ein Einschreiten ist daher stets die rechtswidrige Nutzung einer Nummer.

Ein solcher Missbrauch einer Rufnummer kann insbesondere bei Verstößen gegen Vorschriften des TKG selbst, aber auch bei Verstößen gegen andere Vorschriften, wie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), vorliegen. Der täuschungsbedingte Absatz von IT-Dienstleistungen am Telefon aufgrund einer vorgespielten Computerviruswarnung stellt eine irreführende und damit unzulässige geschäftliche Handlung gemäß § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 Satz 2 Nr. 5 UWG dar. Die Verbraucher werden auf diese Art über die Notwendigkeit einer Reparaturleistung getäuscht. Darüber hinaus sind solche Pop-up-Fenster für die Verbraucher zugleich eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung, § 7 Absatz. 1 S. 1 UWG.

Kontakt

Ärger mit Rufnummern
Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede

Tel.: 0228 14 15 16
Fax: 0632 1934 - 111

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