Ping/Lock-An­ru­fe

Eine unbekannte Rufnummer ruft Sie an, es klingelt aber nur
kurz, ohne dass Sie ein Gespräch annehmen können?

Hierbei kann es sich um einen Lock-Anruf handeln, dessen einziger Zweck darin liegt, den Rückruf auf eine teure Rufnummer zu provozieren. Bei Lock-Anrufen, bei denen eine ausländische Rufnummer angezeigt wird, kann es zu Verwechselungen mit ähnlichen Vorwahlen deutscher Ortsnetzrufnummern kommen. Die Vorwahl von Madagaskar lautet 00261 und kann leicht mit der Ortnetzvorwahl von Koblenz 0261 verwechselt werden.

Wer solche Rufnummern zurückruft, hört oftmals Bandansagen, die den Anrufer animieren sollen, die Verbindung möglichst lange zu halten. Für einige Auslandsvorwahlen hat die Bundesnetzagentur bereits eine Preisansageverpflichtung für Anrufe aus dem Mobilfunknetz angeordnet. Liste der betroffenen Vorwahlen (pdf / 47 KB)

Ping-Anrufe

Wenn der Rückruf teuer wird.

Tipps zu Ihrem Schutz

Vorsicht bei unbekannten Nummern
Rufen Sie nicht immer sofort zurück, wenn Sie einen entgangenen Anruf von einer unbekannten Rufnummer erhalten.
Rufnummern sperren
Sie können die ungewünschte Rufnummer über Ihren Router oder bei Smartphones direkt in den Einstellungen sperren bzw. blockieren. Sie können auch bestimmte Rufnummernbereiche, z. B. (0)900, durch Ihren Anbieter unentgeltlich netzseitig sperren lassen.

Weitere Tipps finden Sie hier

Beschwerde - so geht es!

Für unsere Ermittlungen benötigen wir möglichst detaillierte Sachverhaltsschilderungen. Es ist deshalb sehr wichtig, dass Sie uns alle möglichen Details zu Ihrem Fall schildern. Ihre Hinweise und Beschwerden können Sie hier einreichen.

Diese Informationen brauchen wir:

  1. Ihre persönlichen Daten
  2. Datum und Uhrzeit des Anrufs
  3. die im Display angezeigte Rufnummer
  4. Eine möglichst detaillierte Beschreibung des Vorfalls, insbesondere des Gesprächsverlaufs insbesondere die Angabe, ob Sie die angezeigte Rufnummer zurückgerufen haben und falls ja, was hierbei geschehen ist.

Hinweis zu Anrufen ohne angezeigte Rufnummer: Bei Anrufen ohne angezeigte Rufnummer wird nicht wegen Ping-Anrufen ermittelt. Ping-Anrufe sollen zu einem Rückruf auf die angezeigte Rufnummer animieren. Ohne angezeigte Rufnummer ist kein Rückruf möglich und kein Ermittlungsansatz vorhanden. Wir können daher nur solche Beschwerden entgegennehmen, die Angaben zur angezeigten Rufnummer enthalten. Mehr dazu hier

Aktuelle Maßnahmen

Das können wir tun

Auf Grund Ihrer Beschwerde können wir Verstöße prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen. Bei der Verfolgung von Ping-Anrufen sind dies z.B.:

  • Anordnung der Abschaltung von Rufnummern, so dass die Rufnummer technisch nicht mehr erreichbar ist
  • Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot - als finanzieller Schutz, um monetären Gewinn aus rechtswidriger Nummernnutzung zu unterbinden
  • Für bereits gezahlte Verbindungsentgelte kommt unter bestimmten Voraussetzungen in geeigneten Fällen auch die Anordnung einer Erstattung bereits inkassierter Entgelte in Betracht
  • Erweiterung der Preisansageverpflichtung bei Anrufen im Mobilfunk

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur ergehen – bis auf Abmahnungen – in der Regel in Form von sofort vollziehbaren Verwaltungsakten. Dies bedeutet, dass sie von den Adressaten auch dann unmittelbar umzusetzen sind, wenn diese gegen die Bescheide Widerspruch einlegen. Ferner können die Maßnahmen im Wege des gerichtlichen Eilrechtsschutzes oder mittels Klage vor dem Verwaltungsgericht überprüft werden. (Erst) nach fruchtlosem Ablauf der Rechtsbehelfsfrist werden die Verwaltungsakte bestandskräftig. Mehr dazu

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Aktuelle Maßnahmen zu Rufnummern finden Sie in unserer Maßnahmenliste

Gesetzliche Regelung

Preisansagepflicht im Mobilfunk

Die Bundesnetzagentur hat gemäß § 123 Abs. 1 TKG angeordnet, dass in Mobilfunknetzen eine kostenlose Preisansage für bestimmte internationale Vorwahlen geschaltet werden muss. Damit sollen teure Rückrufe, die durch sogenannte Ping-Calls provoziert werden, verhindert werden.

Die adressierten Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter müssen zu folgenden Ländern zunächst befristet bis zum 01.03.2024 eine kostenlose Preisansage schalten:

Liste der betroffenen Vorwahlen (pdf / 47 KB)

Kontakt

Ärger mit Rufnummern
Bundesnetzagentur, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede

Tel.: 0228 14 15 16
Fax: 0632 1934 - 111

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