Aktuelles
Anhörung und Gelegenheit zur Interessensbekundung hinsichtlich unabhängiger Vergleichsinstrumente im Telekommunikations- und Energiesektor
Preisänderungen zum Jahreswechsel 2023/2024: Was Sie beachten müssen
Steuerbare Verbrauchseinrichtung: Neuregelungen für Wärmepumpen, E-Auto-Ladevorrichtungen & Co
Strom- und Gaspreisbremse: Details zu den Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
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Strom- und Gaspreisbremse: Details zu den Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Top 3 Fragen
Ich habe meinen bisherigen Energieliefervertrag gekündigt - komme ich nun in die Grund- oder Ersatzversorgung?
Welche Regeln muss mein Lieferant bei Preiserhöhungen einhalten?
Ich habe eine Vertragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung von einem Lieferanten bekommen, obwohl ich gar keinen Vertrag abgeschlossen habe – ist das rechtens?
Welche Regeln muss mein Lieferant bei Preiserhöhungen einhalten?
Ich habe eine Vertragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung von einem Lieferanten bekommen, obwohl ich gar keinen Vertrag abgeschlossen habe – ist das rechtens?
Kontakt
Verbraucherservice Energie
Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn
Telefon: 0228 14 15 16
Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr
Fax: 030 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de
Online: Kontaktformular des Verbraucherservice
Hinweis:
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Servicehefte / weiterführende Links
Wechsel des Strom- und Gaslieferanten (pdf / 194 KB)
Insolvenz des Energielieferanten (pdf / 614 KB)
Umstellung von L- auf H-Gas (pdf / 2 MB)
Moderne Messeinrichtungen (pdf / 729 KB)
Intelligentes Messsystem (pdf / 94 KB)