Wer un­ter­stützt Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher?

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Der Verbraucherservice Energie der Bundesnetzagentur ist für Verbraucherinnen und Verbraucher die nationale Kontaktstelle, bei der sie Informationen zu ihren Rechten im Energiebereich, den geltenden Rechtsvorschriften und einem effektiven Vorgehen bei einer Auseinandersetzung mit einem Gas- oder Stromversorger erhalten. Handlungsoptionen sowie Problemlösungen sind Teil des Angebots vom Verbraucherservice.

Für individuelle Streitigkeiten mit Energieunternehmen ist eine außergerichtliche und kostenfreie Streitbeilegung bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. vorgesehen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Verbraucherservice keine an die Bundesnetzagentur gerichteten personenbezogenen Beschwerden an die Schlichtungsstelle weitergeben. Eine direkte Kontaktaufnahme ist für den Antrag auf Schlichtung - gerade im Hinblick auf die Vollständigkeit der Unterlagen - erforderlich.

Daneben steht es Verbraucherinnen und Verbrauchern frei, vor Gericht den Klageweg gegen das jeweilige Unternehmen zu beschreiten.

Bei fortdauernden Verstößen von Energieunternehmen gegen das Energiewirtschaftsgesetz kann die Bundesnetzagentur aufsichtsrechtliche Schritte einleiten. Dabei wird jeweils berücksichtigt, inwieweit sich Anhaltspunkte für systematische und erhebliche Missstände ergeben.

Schlichtungsstelle Energie e.V.

Die Schlichtungsstelle Energie e.V. ist die zentrale Stelle zur außergerichtlichen Beilegung von individuellen Streitigkeiten zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Energieversorgungsunternehmen. Für Privatkunden bietet die Schlichtungsstelle ein modernes, einfaches und kostenfreies Verfahren zur Klärung von Streitfällen an. Wenn sich private Verbraucherinnen und Verbraucher vorher bereits erfolglos mit ihrer Beschwerde an das Unternehmen gewandt haben, können sie die Hilfe der Schlichtungsstelle Energie in Anspruch nehmen, in dem sie einen Schlichtungsantrag stellen.

Verbraucherzentralen / Marktbeobachtung Energie

Darüber hinaus bieten die Verbraucherzentralen individuelle Beratung und konkrete Hilfestellung. Sie können beispielsweise bei Verbraucherrechtsverstößen Unternehmen abmahnen und Unterlassungsklagen erheben.
Dies erfolgt ebenfalls durch die Marktbeobachtung Energie des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), die die Informationen und Beschwerden der Verbraucherzentralen bündelt und ggf. über den vzbv Abmahnverfahren führen kann.

Weitere Hilfsangebote

Wenn Sie Ihre Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen können, sollten Sie sich zuerst mit Ihrem Energielieferanten in Verbindung setzen und versuchen, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Darüber hinaus können Sie sich an die folgenden Stellen wenden:

  • Örtliche Sozialamt Ihrer Stadt/Gemeinde für Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Zuständiges Jobcenter für Arbeitslosengeld II, Sozialgeld
  • Zuständige Wohngeldstelle
  • Verbraucherzentralen für Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung


Kontakt

Verbraucherservice Energie

Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn

Telefon: 0228 14 15 16

Mo.-Fr.: 8:00 - 20:00 Uhr

Fax: 030 22480 - 323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de

Online: Kontaktformular des Verbraucherservice

Hinweis:
Uns erreichen derzeit viele Anfragen. Daher kann es zu längeren Warte- bzw. Bearbeitungszeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Telefonberatung des BMWK zu Energiepreisbremsen: 0800-78 88 900

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