Was­ser­stoff

Der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes ist ein wichtiges Ziel. Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur beginnt mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes. Wer bereits eine Wasserstoffinfrastruktur betreibt, kann sich schon jetzt der Regulierung unterwerfen. Wir haben wichtige Informationen und Entwicklungen für Sie zusammengestellt.

Informelle Konsultation Wasserstofffahrpläne

§ 71k GEG

Seit dem 1. Januar 2024 ist die grundlegende Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) rechtskräftig. Seitdem müssen Heizungsanlagen zukünftig überwiegend mit erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme betrieben werden. Je nach Art der Wärmeerzeugung bzw. Heizungsanlage bestehen unterschiedliche Fristen zur Umsetzung. Eine dieser Fristen bezieht sich auf die vollständige Versorgung von Heizungsanlagen mit Wasserstoff.

Sofern eine Umstellung der Netzinfrastruktur auf die vollständige Versorgung der Anschlussnehmer mit Wasserstoff erfolgen soll, ist diese Umstellung in den Fahrplänen darzulegen.

Das folgende Papier enthält Eckpunkte und Fragestellungen, die für die geplante Festlegung relevant sind. Das Papier ist der Startpunkt für einen ausführlichen, ergebnisoffenen Diskussion- und Erörterungsprozess mit der Branche, der Zivilgesellschaft, der Politik und der Wissenschaft.

Informelle Konsultation Wasserstofffahrpläne (pdf / 152 KB)

Rückmeldungen nehmen wir bis zum 22. April 2024 entgegen.

Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Online-Formular.

Ausblick

Wir als Bundesnetzagentur legen die Rahmenbedingungen für die Wasserstoff-Fahrpläne erstmalig zum 31. Dezember 2024 fest.

Gesetzliche Grundlage: § 71k Abs. 3 S. 2 GEG

Regulierung von Wasserstoffnetzen

Die Bundesregierung plant neue Regelungen zur Regulierung von Wasserstoffnetzen. Ziel ist der Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur.

Schritt 1

  • Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes bis 2032 auf Basis des neuen § 28r EnWG-E
  • Vor Inkrafttreten von § 28r EnWG-E: Bundesnetzagentur eröffnet Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen zum Entwurf des Wasserstoff-Kernnetzes

Schritt 2

  • Ausweitung des Verfahrens zur Erstellung eines Netzentwicklungsplans (NEP) im Bereich Erdgas auf Wasserstoff hin zu einem integrierten NEP Gas und Wasserstoff (Novelle des §§ 15 a ff. EnWG)
  • Veröffentlichung des Entwurfs NEP Gas und Wasserstoff erstmal 2025. Zugehöriger Szenariorahmen soll Mitte 2024 veröffentlicht werden. Danach alle zwei Jahre auf rollierender Basis.

Historie

Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 26. Juli 2021 sind bereits erste Regelungen zur Regulierung von Wasserstoffnetzen in Kraft getreten.

Wasserstoffinfrastrukturbetreiber haben demnach bereits jetzt die Möglichkeit, sich freiwillig der Regulierung zu unterwerfen. Wenn sich Unternehmen dafür entscheiden, können sie ihre bestehende oder geplante Wasserstoffinfrastruktur auf Bedarfsgerechtigkeit prüfen lassen.

Die gesetzliche Regelung sieht einen transparenten und diskriminierungsfreien Netzzugang vor. Wasserstoffnetzbetreiber müssen Dritten Zugang und Anschluss zu Wasserstoffnetzen zu angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen im Wege eines verhandelten Netzzugangs gewähren. Im Wege des verhandelten Netzzugangs können zur Ermöglichung eines zügigen Markthochlaufs entsprechende Standards festgelegt und bei Bedarf flexibel angepasst werden.

Insbesondere für den Fall der Abwicklung netzübergreifender Transporte von Wasserstoff ist die Entwicklung gemeinsamer Vertragsstandards für den Netzzugang sinnvoll.

Ebenso notwendig ist ein hohes Maß an Kooperation zwischen den Betreibern von Wasserstoffnetzen, um einen transparenten, diskriminierungsfreien und effizienten Netzzugang zu angemessenen Bedingungen zu gewähren. Dies umfasst:

  • Den Abschluss bilateraler Verträge zwischen den betroffenen Unternehmen.
  • Die Entwicklung entsprechender Vertragsstandards.
  • Die Veröffentlichung und Aktualisierung der Geschäftsbedingungen auf der Internetseite des jeweiligen Betreibers.
  • Die Beantwortung von Anfragen zum Netzzugang.
  • Im Falle einer Ablehnung des Netzzugangs bzw. -anschlusses eine Begründung in Textform.

Gesetzliche Grundlage: § 28n EnWG

Berichte

Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist ein dynamischer Prozess, der sich auch auf die Detailausgestaltung der Regulierung auswirken kann. Dies wird durch die Erstellung von Berichten begleitet.

Wasserstoffbericht

Die Fernleitungs- und Wasserstoffnetzbetreiber, die der Regulierung unterfallen, haben im September 2022 einen Bericht zum aktuellen Stand des Wasserstoffnetzes und zur Entwicklung einer zukünftigen Netzplanung mit dem Zieljahr 2035 vorgelegt.

Der Bericht dient als Grundlage für Empfehlungen seitens der Bundesnetzagentur zur rechtlichen Implementierung.

Gesetzliche Grundlage: § 28q EnWG

Evaluierung der Wasserstoffnetzregulierung

Wie das zukünftige Wasserstoffnetz aussehen wird, hängt unter anderem davon ab, wie sich Angebot und Nachfrage entwickeln. Technologie- und Kostenentwicklungen sowie Fördermechanismen beeinflussen den Markt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entwickelt bis zum 31. Dezember 2023 ein Konzept zur Weiterentwicklung für die Wasserstoff- und Gasnetzinfrastruktur.

Ein Zwischenbericht aus Juni 2023 informiert bereits über den Stand und die Planungen zum Aufbau der deutschen Wasserstoffnetz-Infrastruktur. Der Zwischenbericht konzentriert sich auf die laufenden Arbeiten für ein erstes Wasserstoff-Kernnetz in Deutschland, das bis 2032 realisiert werden und eine bundesweit anschlussfähige Infrastruktur für die ersten Wasserstoffnutzer bereitstellen soll.

Der im Dezember vorzulegende Schlussbericht wird verstärkt auf die künftige integrierte Netzentwicklungsplanung Wasserstoff und Erdgas eingehen, die Finanzierung des Netzes an sich sowie europäische anvisierte Rechtsvorschriften berücksichtigen.

Um die Marktentwicklung und die Wasserstoffnetzregulierung zu evaluieren, ist ein weiterer Bericht im Jahr 2025 vorgesehen. In diesem wird die Bundesnetzagentur die Erfahrungen und Ergebnisse mit der Regulierung von Wasserstoffnetzen ausführen sowie Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung geben. Der Bericht wird dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum 30. Juni 2025 vorgelegt.

Gesetzliche Grundlage: § 112b EnWG

Kontakt

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

E-Mail: wasserstoff@bnetza.de

Weiterführende Informationen

Nationale Wasserstoffstrategie des BMWK

Positionspapier der Bundesnetzagentur zur Anwendung der Vorschriften der Einspeisung von Biogas auf die Einspeisung von Wasserstoff und synthetischem Methan in Gasversorgungsnetze (2014)

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