Breitbandmessung

Die Bundesnetzagentur hat am 25. September 2015 ihre Breitbandmessung gestartet.
Endkunden können mit Hilfe der Breitbandmessung schnell und einfach die
Geschwindigkeit ihres Internetzugangs ermitteln und dadurch die Leistungsfähigkeit
ihres stationären und/oder mobilen Breitbandanschlusses bestimmen.

Messungen

Ein Test kann für stationäre Anschlüsse mittels Desktop-App durchgeführt werden. Diese kann unter breitbandmessung.de kostenlos heruntergeladen werden. Für mobile Anschlüsse ist eine Messung mit der kostenfreien Breitbandmessung/Funkloch-App möglich. Die App kann für Android und für iOS im jeweiligen Store heruntergeladen werden.

Mit dem Test haben Endkunden die Möglichkeit, eigenständig die Leistungsfähigkeit ihres breitbandigen Internetzugangs zu überprüfen. Die Breitbandmessung erlaubt es, die tatsächliche Datenübertragungsrate des jeweiligen Breitbandanschlusses mit der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate zu vergleichen. Eine Messung ist anbieter- und technologieunabhängig möglich.

Die individuellen Messergebnisse sind elektronisch speicherbar. Endkunden haben dadurch die Möglichkeit, verschiedene Messungen durchzuführen und diese miteinander zu vergleichen.

Karte

Bereits im Juni 2016 hat die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Breitbandmessung eine Kartenfunktion veröffentlicht. Die Karte enthält die Ergebnisse von bisher durchgeführten Breitbandmessungen. Mit Hilfe der Karte können sich Endkunden darüber informieren, ob und welche Messergebnisse in ihrer Region erzielt worden sind.

Die Karte ist unter breitbandmessung.de abrufbar. In der Karte werden für einzelne Anbieter die gemessenen Datenübertragungsraten sowie das prozentuale Verhältnis von gemessener zur vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate dargestellt. Es besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse nach bestimmten Kriterien, z. B. nach Anbieter und/oder Bandbreiteklasse, zu filtern. Die Messergebnisse werden je nach Zoomstufe in unterschiedlich großen Rastern dargestellt.

Die Veröffentlichung der Messergebnisse erfolgt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Es werden mindestens vier Messungen von unterschiedlichen Anschlüssen in einem Raster als Median zusammengefasst, bevor eine Darstellung der Werte in der Karte erfolgt. Ein Personenbezug zum jeweils Messenden kann nicht hergestellt werden.

Ergebnisse

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jährlich die wichtigsten Ergebnisse aus den bundesweit durchgeführten Messungen. Sämtliche Ergebnisse in Form von Jahresberichten und interaktiven Grafiken können Sie hier finden.

Der neuste Bericht vom März 2024 umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023:
Breitbandmessung Jahresbericht 2022/2023 - Kurzfassung (pdf / 1 MB)
Breitbandmessung Annual Report 2022/2023 - Short Version (pdf / 1 MB)

Funkloch-App

Mit der Breitbandmessung/Funkloch-App können Nutzer darüber hinaus seit dem 30. Oktober 2018 die augenblickliche Netzverfügbarkeit ihres Mobilfunknetzes erfassen und so ggf. vorhandene Funklöcher ermitteln. Die individuell erfassten Netzverfügbarkeiten (kein Netz, 2G, 4G, 5G) werden auf dem Endgerät gespeichert und in einer Karte dargestellt. Zudem werden die Daten an die Breitbandmessung übermittelt und fließen in aggregierter Form in die Funkloch-Karte.

Informationen

Bereitstellung Tarifinformationen

Die Bundesnetzagentur hat am 19. Dezember 2016 die Transparenzverordnung für den Telekommunikationsbereich (TK-Transparenzverordnung) erlassen, welche die Informationsrechte der Endnutzer gegenüber ihrem Festnetz- und Mobilfunkanbieter verbessert. Die Verordnung sieht in § 3 Absatz 2 vor, dass Anbieter eines öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdienstes, die über einen Zugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz Internetzugangsdienste anbieten, der Bundesnetzagentur die Angaben zur Datenübertragungsrate gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 5 TK-Transparenzverordnung spätestens zum Zeitpunkt der Markteinführung des Angebots in einer Form übermitteln müssen, die sich zur elektronischen Weiterverarbeitung eignet. Für Angebote, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der TK-Transparenzverordnung bereits vermarktet wurden, sind die Angaben unverzüglich zu übermitteln. Die Verordnung ist am 1. Juni 2017 in Kraft getreten.

Im Rahmen der Breitbandmessung hat die Bundesnetzagentur ein Meldeportal eingerichtet, in dem die entsprechenden Angaben zu den Tarifen und den Datenübertragungsraten übermittelt werden können. Die Tarifdaten sind mittels Meldeportal mitzuteilen und die jeweiligen Vorgaben zu beachten.

Die seitens der TK-Anbieter zur Verfügung gestellten Tarifinformationen werden u. a. dazu genutzt, um eine händische Eingabe aller für die Messung der Datenübertragungsrate relevanten Tarifinformationen durch die Endkunden möglichst zu vermeiden. Die Tarifinformationen des jeweiligen Anbieters werden in einer regelmäßig aktualisierten Datenbank hinterlegt, sodass eine Auswahl des Endkunden im Rahmen der Breitbandmessung anhand spezifischer Tarifmerkmale erfolgt (Anbieter, vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate im Download, Tarifname).

Hintergrund

Die Breitbandmessung wurde von der Zafaco GmbH im Auftrag der Bundesnetzagentur entwickelt. Endkunden soll ermöglicht werden, auf einfache Weise Umfang und Qualität von Telekommunikationsdiensten zu vergleichen. Die gesetzlichen Regelungen sehen deshalb u. a. vor, dass die Bundesnetzagentur eigene Messungen durchführen oder Hilfsmittel entwickeln kann, damit Endkunden eigenständige Messungen vornehmen können.

Weitere Informationen zur Breitbandmessung zum Test sowie eine Beschreibung der Messung aus Endkundensicht finden Sie hier.

Bereits in den Jahren 2012 und 2013 hatte die Bundesnetzagentur bundesweite Messkampagnen durchgeführt, bei denen Internetnutzer die Datenübertragungsrate ihres Internetzugangsdienstes messen konnten. Die Ergebnisse dieser Messungen flossen jeweils in eine Studie zur "Dienstequalität breitbandiger Internetzugänge" ein. Die Studien sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur hier abrufbar.

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