Netz­re­ser­ve / Re­ser­ve­kraft­werks­leis­tung

Die Netzreserveverordnung (NetzResV) sieht vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) jährlich eine sogenannte Systemanalyse durchführen, um die zukünftig erforderliche Kraftwerksreservekapazität für netzstabilisierende Redispatch-Maßnahmen festzustellen. Die Bundesnetzagentur überprüft diese Systemanalyse und veröffentlicht in einer jährlichen Feststellung den Bedarf an Erzeugungskapazität für die Netzreserve.

Aktuelle Berichte und Systemanalyse der ÜNB

Der Bericht vom 28. April 2023 behandelt die Ermittlung des Bedarfs an Netzreservekraftwerken für den Winter 2023/2024.

Der Bericht vom 31.Mai 2023 behandelt die Ermittlung des Bedarfs an Netzreserve für den Betrachtungszeitraum 2025/2026.

  • Für den Winter 2023/2024 beträgt der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 4.616 MW.
  • Für den Betrachtungszeitraum 2025/2026 beträgt nach vorläufigem Stand der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 10.202 MW.

Der Netzreservebedarf kann im kommenden Winter nicht ausschließlich aus inländischen Netzreservekraftwerken gedeckt werden. Die Beschaffung zusätzlicher Netzreserveleistung aus ausländischen Kraftwerken ist daher erforderlich.



Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2023/2024 (pdf / 2 MB)
Feststellung des Netzreservebedarfs für den Betrachtungszeitraum April 2025 - März 2026 (pdf / 668 KB)

Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 11 MB) (um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzte Fassung)

 

Festgestellter Bedarf an Reservekraftwerksleistung    

Für die Winter bzw. Jahre (in MW)

In der Tabelle sind die in den jeweiligen Berichten ermittelten Werte der Reservekraftwerksleistung bis zum Winter 2025/2026 in Megawatt angegeben.

Frühere Berichte zum Netzreservebedarf 2012 bis 2022

2022

Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2022/2023 sowie den Betrachtungszeitraum 2023/2024 (pdf / 1 MB)
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 7 MB)

2021

Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2021/2022 und das Jahr 2023/2024 (pdf / 1 MB)
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 8 MB) Geschwärzte Fassung

2020
Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2020/2021 und das Jahr 2024/2025 (pdf / 3 MB)
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 10 MB)

2019
Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2019/2020 und das Jahr 2022/2023 (pdf / 3 MB)
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 10 MB)

2018
Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2018/2019 und das Jahr 2020/2021 (pdf / 1 MB)
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 8 MB)

2017
Feststellung des Netzreservebedarfs für den Winter 2017/2018 und das Jahr 2018/2019 (pdf / 2 MB)
Systemanalysen der Übertragungsnetzbetreiber (PDF / 13 MB)

2016
Feststellung des Netzreservebedarfs 2016/2017 und 2018/2019 (pdf / 4 MB)
Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für den Winter 2016/2017 (PDF / 39 MB)

2015
Feststellung Reservekraftwerksbedarf 2015/2016, 2016/2017 und 2019/2020 (pdf / 3 MB)
Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für den Winter 2015/2016 und die Jahre 2016/2017 und 2019/2020 (PDF / 7 MB)

2014
Feststellung Reservekraftwerksbedarf für das 1. Quartal 2015 (pdf / 2 MB)
Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für das 1. Quartal 2015 (pdf / 413 KB)

Feststellung Reservekraftwerksbedarf 2014/2015, 2015/2016 und 2017/2018 (pdf / 3 MB)
Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für den Winter 2014/2015 (pdf / 3 MB)
Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für die Jahre 2015/2016 und 2017/2018 (pdf / 3 MB)

2013
Feststellung Reservekraftwerksbedarf Winter 2015/2016 (pdf / 2 MB)
Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für den Winter 2015/16 (PDF / 15 MB)

Feststellung Reservekraftwerksbedarf Winter 2013/14 (pdf / 1 MB)
Systemanalyse der Übertragungsnetzbetreiber für den Winter 2013/14 (pdf / 3 MB)

Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2012/13 (pdf / 2 MB)

2012
Bericht zum Zustand der leitungsgebundenen Energieversorgung im Winter 2011/12 (PDF / 5 MB)
Report on Energy Supplies in Winter 2011/12 (pdf / 28 KB)

Prognose zu Umfang und Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen

(nach § 13 Abs. 10 EnWG)

Die ÜNB sind gemeinsam verpflichtet, zum 1. Juli eines jeden Kalenderjahres (Stichtag) der Bundesnetzagentur eine Prognose über den Umfang und die Kosten von Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen für die nächsten fünf Jahre vorzulegen. Es erfolgt keine Prüfung der Prognosen seitens der Bundesnetzagentur.

Meldungen 2019-2022

Bedarfsermittlung von Netzstabilitätsanlagen

Die Bundesnetzagentur hat die Bedarfsermittlung der ÜNB vom Februar 2017 überprüft, in der eine Errichtung von „etwa 2 GW“ Netzstabilitätsanlagen für sinnvoll erachtet wurde. Solche Netzstabilisierungsanlagen sind auch nach Einschätzung der Bundesnetzagentur erforderlich, um den besonderen Herausforderungen in der Zeit zwischen der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke und der Fertigstellung der großen Gleichstromtrassen zu begegnen.

Die Bundesnetzagentur hat einen Bedarf in Höhe von 1,2 GW bestätigt. Die quantitativen Unterschiede zu den Berechnungen der ÜNB beruhen nicht auf grundsätzlichen Differenzen, sondern auf modelltechnischen Korrekturen.

Analysen zum Bedarf an Netzstabilitätsanlagen der ÜNB

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht aus Transparenzgründen die sog. Langfristanalysen 2016 der ÜNB (Executive Summary) (pdf / 987 KB) / Ergebnisbericht Langfristanalysen 2016 der ÜNB (Langfassung) (pdf / 3 MB) (gem. § 3 Abs. 2 S.3 2. Hs. NetzResV) und den Bericht der ÜNB - Bedarf an Netzstabilitätsanlagen nach § 13k EnWG (pdf / 1 MB) (gem. § 13k Abs. 2 S.2 1. Hs. EnWG).

Die Bundesnetzagentur macht sich den Inhalt und die Ergebnisse der von den ÜNB vorgelegten Analysen nicht zu Eigen.

Die Überprüfung der Analyse zur Ermittlung des Bedarfs an Netzstabilitätsanlagen und ggf. die Bestätigung eines ermittelten Bedarfs erfolgt gem. § 13k Abs. 2 S.2 2 Hs. EnWG durch die Bundesnetzagentur bis zum Ablauf des zweiten auf die Vorlage bei der Bundesnetzagentur folgenden Monats.

Bericht über Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze

Die Bundesnetzagentur ist gemäß § 51 Abs. 4b Satz 4 EnWG verpflichtet, einmalig einen Bericht über die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze zu erstellen. In dieser Bestandsaufnahme wird die Versorgungssicherheit in Bezug auf das Stromnetz betrachtet. Hierzu erfolgt ein Überblick über bestehende Prozesse und Erkenntnisse, sowie ein Ausblick auf zukünftige Analysen.

Bericht über Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Elektrizitätsversorgungsnetze gemäß § 51 Abs. 4b Satz 4 EnWG (pdf / 2 MB)

Stand: 27.07.2023

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