Leit­fa­den Ein­spei­se­ma­na­ge­ment

Das Einspeisemanagement ist eine speziell geregelte Netzsicherheitsmaßnahme zur Entlastung von Netzengpässen.

Finaler Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement 3.0 (veröffentlicht am 25. Juni 2018)
Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement Version 3.0 (Juni 2018) (pdf / 653 KB)

Ergänzender Hinweis zur Entschädigung bei direktvermarkteten EE-Anlagen nach Kapitel 2.4.2 Ergänzender Hinweis zum Leitfaden (pdf / 1 MB) (veröffentlicht am 17. Oktober 2018)

Ziel und Inhalt des Leitfadens

Der verantwortliche Netzbetreiber kann nach den besonderen Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Einspeisemanagements auch die Einspeisung aus EE- und KWK-Anlagen vorübergehend abregeln, wenn die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den insgesamt erzeugten Strom abzutransportieren (§ 13 Abs. 2, 3 S. 3 EnWG i.V.m. §§ 14, 15 EEG, für KWK-Anlagen i.V.m. § 3 Abs. 1 S.3 KWKG).

Das Einspeisemanagement kommt allerdings nach der gesetzlichen Rangfolge nur zum Einsatz, wenn der Netzengpass nicht bereits durch andere geeignete Maßnahmen - insbesondere durch eine Abregelung konventioneller Kraftwerke - ausreichend entlastet werden kann. Wird EE- oder KWK-Strom per Einspeisemanagement abgeregelt, hat der Anlagenbetreiber gegenüber seinem Anschlussnetzbetreiber Anspruch auf Entschädigung.

Im Leitfaden zum Einspeisemanagement

  • gibt die Bundesnetzagentur ihr Grundverständnis zur Anwendung der Regelungen des Einspeisemanagements nach §§ 14, 15 EEG wieder und stellt Einschätzungen zu wesentlichen Praxisfragen dar,
  • wird insbesondere dargelegt, welche Berechnungsmethoden zur Ermittlung der Entschädigungszahlungen aus ihrer Sicht sachgerecht erscheinen. Hierzu werden Methoden vorgestellt, mit denen die abgeregelte Strommenge (Ausfallarbeit) für EE-Anlagen mit den Energieträgern Windenergie, solare Strahlungsenergie, Biomasse, Deponie-, Klär- und Grubengas sowie für KWK-Anlagen bestimmt werden kann und wie daraus die konkrete Entschädigungshöhe ermittelt werden kann.

Ergänzender Hinweis - Entschädigung bei direktvermarkteten EE-Anlagen

Am 17. Oktober 2018 hat die Bundesnetzagentur einen ergänzenden Hinweis zur Entschädigung bei direktvermarkteten EE-Anlagen nach Kapitel 2.4.2 des Einspeisemanagement-Leitfadens 3.0 veröffentlicht.
Ergänzender Hinweis zum Leitfaden (pdf / 1 MB)

Im ergänzenden Hinweis werden zwei häufig aufgeworfene Verständnisfragen aus der Praxis erläutert und konkretisiert:

  • Inwieweit finden die Ausführungen im Kapitel 2.4.2.1 des Leitfadens auch dann Anwendung, wenn ein Dritter (i.d.R. ein vom Anlagenbetreiber beauftragtes Direktvermarktungsunternehmen) und nicht der Anlagenbetreiber die Bilanzkreisverantwortung für den eingespeisten Strom trägt?
  • Gilt eine Übergangsfrist für die Anwendung des Leitfadens im Hinblick auf die Entschädigung bei direktvermarkteten EE-Anlagen?
Mastodon