Was ist ei­ne Werks­bahn?

Eisenbahnen im Sinne des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind in Deutschland grundsätzlich öffentlich und müssen Zugangsberechtigten den Zugang auf ihre Eisenbahninfrastrukturen gewähren. Dies gilt aber nicht für Werksbahnen.

Als Werksbahnen werden Eisenbahninfrastrukturen (u.a. auch Gleisanschlüsse und Anschlussbahnen) bezeichnet, die ausschließlich Güter für ihr eigenes Unternehmen an- und abliefern. Aber wie unterscheidet sich eine solche nichtöffentliche Werksbahn von einer normalen öffentlichen Eisenbahninfrastruktur? Dazu haben wir für Sie ein Prüfschema entwickelt:

Prüfschema Werksbahnen (pdf / 297 KB)

Kontakt

Referat 703 „Zugang zur Schieneninfrastruktur,
Serviceeinrichtungen und Dienstleistungen“

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Tel.: +49 228 14 - 7047

E-Mail: Ref-703@BNetzA.de

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