MKO Mu­se­um­sei­sen­bahn Küs­ten­bahn Ost­fries­land

Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.

Vorbemerkung zu Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland (MKO) Schienennetz- Benutzungsbedingungen - Stand: 1.1. 2009 (pdf / 23 KB)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Betreiber der Schienenwege – Allgemeiner Teil (SNB-AT) - Stand: 1. September 2005 (pdf / 79 KB)

Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland e.V. (MKO) Besonderer Teil (SNB-BT) (pdf / 26 KB)

Anlagen der Schienennetz-Benutzungsbedingungen der Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland e.V. (MKO) (pdf / 31 KB)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.

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