Ent­sor­gungs­werk für Nu­klea­r­an­la­gen GmbH (EWN)

Der hier aufgeführte Betreiber eines Schienennetzes ist grundsätzlich nach § 2 Abs. 7 Satz 1, 2. Hs. ERegG von der Aufstellung und Veröffentlichung von Schienennetz-Nutzungsbedingungen befreit. Er ist nur verpflichtet die Vereinbarungen zur Betriebssicherheit nach § 21 ERegG zu übersenden.

Schienennetz- Benutzungsbedingungen der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) - Allgemeiner Teil - (SNB-AT) (pdf / 525 KB)

Schienennetz- Benutzungsbedingungen der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN) - Besonderer Teil - (SNB-BT) (pdf / 390 KB)

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Unternehmens.

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