Beschlusskammer 6 Beschlusskammer 7
Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende
Az.: BK6-16-200 / BK7-16-142
13.04.2018
Mitteilung Nr. 8
Verpflichtung zur Unterstützung von RSASSA-PSS-signierter Zertifikate
Mit Mitteilung Nr. 7 vom 12.12.2017 zu obiger Festlegung hatten die Beschlusskammern die unbedingte marktweite Verpflichtung zur Unterstützung von RSASSA-PSS-signierten Zertifikaten für die Verifikation davon abhängig gemacht, dass mindestens drei Trustcenter RSASSA-PSS signierte Zertifikate anbieten.
Mit Nachricht vom 03.04.2018 hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) der Bundesnetzagentur und dem BSI mitgeteilt, dass diese Voraussetzung nun vorliegt.
Gemäß Ziffer 4 der Mitteilung Nr. 7 müssen nach Ablauf von drei Monaten nach dieser Mitteilung,
somit ab dem 13.07.2018,
RSASSA-PSS-signierte Zertifikate von jedem Marktteilnehmer für die Verifikation unterstützt werden.
-- Ende der Mitteilung --
Stand: 13.04.2018