Be­schluss­kam­mer 6 Be­schluss­kam­mer 7

Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Az.: BK6-16-200 / BK7-16-142


13.04.2018

Mitteilung Nr. 8

Verpflichtung zur Unterstützung von RSASSA-PSS-signierter Zertifikate


Mit Mitteilung Nr. 7 vom 12.12.2017 zu obiger Festlegung hatten die Beschlusskammern die unbedingte marktweite Verpflichtung zur Unterstützung von RSASSA-PSS-signierten Zertifikaten für die Verifikation davon abhängig gemacht, dass mindestens drei Trustcenter RSASSA-PSS signierte Zertifikate anbieten.

Mit Nachricht vom 03.04.2018 hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) der Bundesnetzagentur und dem BSI mitgeteilt, dass diese Voraussetzung nun vorliegt.

Gemäß Ziffer 4 der Mitteilung Nr. 7 müssen nach Ablauf von drei Monaten nach dieser Mitteilung,

somit ab dem 13.07.2018,

RSASSA-PSS-signierte Zertifikate von jedem Marktteilnehmer für die Verifikation unterstützt werden.


-- Ende der Mitteilung --

Stand: 13.04.2018

Mastodon