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Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Az.: BK6-16-200 / BK7-16-142

26.06.2017

Mitteilung Nr. 5

Außerturnusmäßige Veröffentlichung von EDI@Energy-Dokumenten für die Einführung von Marktlokations-Identifikationsnummern /
Inkrafttreten zum 01.10.2017

Gemäß Tenorziffer 4 zur Festlegung BK6-16-200 (Strom) bzw. Tenorziffer 3 zur Festlegung BK7-16-142 (Gas) sind die Betreiber von Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsnetzen verpflichtet, spätestens ab dem 1. Februar 2018 flächendeckend alle Marktlokationen mittels einer neu einzuführenden Marktlokations-Identifikationsnummer (kurz: „MaLo-ID“) zu identifizieren. Zur Umsetzung dieser Verpflichtungen hat der BDEW eine Anwendungshilfe nebst Geschäftsprozessbeschreibung veröffentlicht, auf die die Beschlusskammern mit Mitteilung Nr. 2 vom 02.05.2017 hingewiesen haben. Die zur technischen Umsetzung dieser Prozesse im Rahmen massengeschäftstauglicher EDIFACT-Kommunikation erforderlichen Anpassungen an den einschlägigen Nachrichtentypbeschreibungen wurden mit Mitteilung Nr. 3 vom 16.05.2017 konsultiert.

Als Ergebnis des Konsultationsverfahrens veröffentlichen Bundesnetzagentur sowie BDEW außerturnusmäßig zum 26.06.2017 auf ihren Internetseiten

www.bundesnetzagentur.de sowie
www.edi-energy.de

folgende neue Nachrichtentypbeschreibungen nebst Anwendungshandbüchern:

Anwendungsübersicht der Prüfidentifikatoren (pdf / 194 KB)

UTILMD MIG (Außerturnusmäßiges Konsultationsergebnis) (PDF / 5 MB)

UTILMD AHB Einführung der ID für Marktlokationen und Tranchen (Außerturnusmäßiges Konsultationsergebnis) (pdf / 295 KB)

Diese Versionen gelten für alle umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.10.2017.

-- Ende der Mitteilung --

Stand: 26.06.2017

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