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Festlegungsverfahren zur Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende

Az.: BK6-16-200 / BK7-16-142

08.06.2017

Mitteilung Nr. 4
hier:  

  1. Geschäftsprozessbeschreibung und Stammdatenformular für die erleichterte Abwicklung von Lieferantenwechseln innerhalb von Kundenanlagen
  2. EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells


1. Geschäftsprozessbeschreibung und Stammdatenformular für die erleichterte Abwicklung von Lieferantenwechseln innerhalb von Kundenanlagen

Gemäß Tenorziffer 6 zur Festlegung BK6-16-200 (Strom) sind die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet worden, spätestens ab dem 01.10.2017 die Bereitstellung erforderlicher Zählpunkte nach § 20 Abs. 1d EnWG zur Ermöglichung des Lieferantenwechsels für innerhalb von Kundenanlagen i.S.d. § 3 Nr. 24a bzw. 24b EnWG angeschlossene Haushaltskunden (§ 3 Nr. 22 EnWG) jeweils innerhalb von 10 Werktagen sicherzustellen. Hierzu hatten die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen insbesondere eine einheitliche Geschäftsprozessbeschreibung sowie ein einheitliches Formular zu entwickeln.

Dieser Verpflichtung folgend hat der BDEW der Beschlusskammer 6 fristgerecht am 01.06.2017 das Dokument „Anwendungshilfe Lieferantenwechsel in Kundenanlagen“ vorgelegt. Es enthält eine Prozessbeschreibung, die die Bereitstellung der erforderlichen Identifikatoren zur Ermöglichung des Lieferantenwechsels innerhalb von Kundenanlagen ermöglicht. Beigefügt ist ferner ein Excel-Formular, das den Austausch der hierzu erforderlichen Stammdaten ermöglicht.

Die Beschlusskammer begrüßt die koordinierte Erarbeitung durch den BDEW im Sinne aller verpflichteten Stromnetzbetreiber und sieht die vorgelegten Dokumente als geeignete Umsetzungsmethodik für die Ermöglichung des Lieferantenwechsels für Unterzählpunkte in Kundenanlagen an, der gemäß Tenorziffer 6 der obigen Festlegung ab dem 01.10.2017 nach diesen Maßgaben abzuwickeln ist.

Die Anwendungshilfe nebst Formular wird mit dieser Mitteilung veröffentlicht. Sie ist auch über die Internetseite des BDEW abrufbar.


2. EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells

Ferner hat die Expertengruppe EDI@Energy den Beschlusskammern eine Anwendungshilfe vorgelegt, die das Verständnis zur Nutzung der ab dem 01.10.2017 im Zuge der Anwendung des Interimsmodells nach den Festlegungen BK6-16-200 sowie BK7-16-142 gültigen EDI@Energy-Dokumenten erhöhen soll. Sie erläutert unter anderem

  • den Umgang mit neu eingeführten Segmenten und Datenelementen der UTILMD,
  • die Überleitung der bisherigen Parent-/Child-Konstrukte auf die neue Systematik der Markt- und Messlokationen,
  • Erläuterungen zur Hinterlegung von Verbrauchsart, Unterbrechbarkeit und Nutzung von Marktlokationen,
  • die ab 01.10.2017 benötigten OBIS-Kennzahlen sowie
  • die Umsetzung des Anwendungsfalls „Preisblatt Messstellenbetrieb iMS, mME“ mittels PRICAT.

Die Beschlusskammern bedanken sich für die Erarbeitung der zusätzlichen Erläuterungen, die alle verpflichteten Marktakteure bei der Umsetzung des Interimsmodells zum 01.10.2017 unterstützen.

Die Anwendungshilfe wird ebenfalls mit dieser Mitteilung veröffentlicht. Sie ist auch über die Internetseite des BDEW abrufbar.

Anlagen:
BDEW Anwendungshilfe - Lieferantenwechsel in Kundenanlagen Strom (Version 1.0) (pdf / 619 KB)
Anmeldung zur Erstellung einer Marktlokation in einer Kundenanlage (Version 1.0) (xlsx / 14 KB)
EDI@Energy Anwendungshilfe zu den Datenformaten des Interimsmodells (Version 1.0) (PDF / 6 MB)

-- Ende der Mitteilung --

Stand: 08.06.2017

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