Mit­tei­lung Nr. 58 zur Um­set­zung der Be­schlüs­se GPKE und Ge­Li Gas

Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen zum 01.10.2017

- Beschlusskammer 6 -

- Beschlusskammer 7 -

Az.: BK6-06-009  
Az.: BK7-06-067                                                                                        

03.04.2017

                                                                                                                               

Mitteilung Nr. 58:

Inkrafttreten überarbeiteter Nachrichtentypversionen zum 01.10.2017
Im Rahmen des Änderungsmanagements für Nachrichtentypbeschreibungen hat die Bundesnetzagentur im Zeitraum vom 03.02.2017 bis 02.03.2017 neue sparteneinheitliche Nachrichtentypversionen konsultiert, die von der Expertengruppe EDI@ENERGY unter Projektführung des BDEW erarbeitet worden waren. Die im Zuge der Konsultation eingegangenen Stellungnahmen wurden sodann mit Vertretern der Netzbetreiber, der Netznutzer, der Softwarebranche sowie der Bundesnetzagentur diskutiert, erforderliche Überarbeitungen an den konsultierten Versionen sind sodann vorgenommen worden.

Als Ergebnis des Konsultationsverfahrens veröffentlichen Bundesnetzagentur sowie BDEW zum

03.04.2017 auf ihren Internetseiten

folgende neue Nachrichtentypbeschreibungen nebst Anwendungshandbüchern:

Regelungen zum Übertragungsweg (pdf / 650 KB) (Konsolidierte Lesefassung mit Fehlerkorrekturen (10.05.2017))

Diese Versionen gelten für alle nach GPKE / GeLi Gas, MaBiS, WiM und Marktprozesse für Einspeisestellen (Strom) umsetzungspflichtigen Marktteilnehmer verbindlich ab dem 01.10.2017.

Davon abweichend ist das Dokument „EDI@Energy – Regelungen zum Übertragungsweg" gemäß Tenorziffer 5 zur Festlegung BK6-16-200 vom 20.12.2016 bzw. gemäß Tenorziffer 4 zur Festlegung BK7-16-142 vom 20.12.2016 bereits ab dem 01.06.2017 umzusetzen.

-- Ende der Mitteilung --

Stand: 03.04.2017

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