Mit­tei­lung Nr. 51 zu GPKE und Ge­Li Gas

Elektronisches Preisblatt Strom und Gas; Veröffentlichung von Dokumenten zur öffentlichen Diskussion

- Beschlusskammer 6 -

- Beschlusskammer 7 -

Az.: BK6-06-009  
Az.: BK7-06-067                                                                                        

09.10.2015

                                                                                                                               

Mitteilung Nr. 51 zu GPKE und GeLi Gas

Elektronisches Preisblatt Strom und Gas
Veröffentlichung von Dokumenten zur öffentlichen Diskussion

Die Festlegung zur Standardisierung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrages Strom vom 16.04.2015 (BK6-13-042) hatte die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen dazu verpflichtet, den Entwurf einer Prozessbeschreibung als Grundlage für eine mögliche spätere Festlegung zur Ausgestaltung eines „Elektronischen Preisblatts“ bei der Bundesnetzagentur vorzulegen.

 

In Umsetzung dieser Verpflichtung hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) am 30.07.2015 eine Prozessbeschreibung sowie ein Positionspapier an die Beschlusskammer übermittelt und diesen kürzlich um ein Musterpreisblatt Strom und Gas ergänzt: 

Prozessbeschreibung Elektronischer Preisblattkatalog Strom und Gas (pdf / 392 KB)

Positionspapier Elektronisches Preisblatt Strom und Gas (pdf / 123 KB)

Musterpreisblatt Strom und Gas (xls / 88 KB)

 

Zudem hat auch der EDNA Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation einen eigenen Diskussionsbeitrag zu Prozessen und Datenformaten erarbeitet: 

Diskussionspapier „Marktprozesse für den Austausch elektronischer Preisblätter Netznutzung“ (pdf / 130 KB)

Austausch elektronischer Preisblätter über das Format EDIFACT-PRICAT im Strom (pdf / 187 KB)

 

 

Alle Dokumente werden hiermit zur öffentlichen Kenntnisnahme gestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der heutigen Veröffentlichung noch kein förmliches Festlegungsverfahren eröffnet wird.  Eine förmliche Konsultation soll zu einem späteren Zeitpunkt gesondert erfolgen. Den Marktbeteiligten steht es aber frei, Diskussionsbeiträge zu den hier veröffentlichten Dokumenten an die Beschlusskammern zu übersenden.

-- Ende der Mitteilung --

Stand: 09.10.2015

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