Be­schluss­kam­mer 5

Missbrauchsaufsicht

Die Bundesnetzagentur hat eine umfassende Aufsichtsbefugnis über missbräuchliches Verhalten des marktbeherrschenden Postdienstleistungsunternehmens.

Befugnisse der Beschlusskammer 5:

  • Aufforderung zur Einstellung des missbräuchlichen Verhaltens
  • Auferlegung missbrauchsverhindernden Verhaltens
  • Untersagung missbräuchlichen Verhaltens
  • Unwirksamkeitserklärung von Verträgen

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