BK9-21-8248V Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV für die Dauer der vierten Regulierungsperiode

In dem Verwaltungsverfahren wegen Teilnahme am vereinfachten Verfahren für die Dauer der vierten Regulierungsperiode hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gegenüber der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH, am 19.04.2021, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8248V

Stand:19.07.2021

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