BK9-21-8238V Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV für die Dauer der vierten Regulierungsperiode

In dem Verwaltungsverfahren wegen Teilnahme am vereinfachten Verfahren für die Dauer der vierten Regulierungsperiode hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für die zuständige Landesregulierungsbehörde, gegenüber der Energieversorgung Guben GmbH, am 15.03.2021, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8238V

Stand:19.07.2021

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