BK9-21-8237V Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 24 ARegV für die Dauer der vierten Regulierungsperiode

In dem Verwaltungsverfahren wegen Teilnahme am vereinfachten Verfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 24 ARegV für die Dauer der vierten Regulierungsperiode hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Wahrnehmung der Aufgaben für das Land Brandenburg, gegenüber der Stadtwerke Wittenberge GmbH, am 03.03.2021, nachfolgenden Beschluss gefasst:

BK9-21-8237V

Stand:21.04.2021

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