BK9-20-8265-K
Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Kapitalkostenaufschlages
n dem Verwaltungsverfahren wegen Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze auf Grund eines Antrags auf Kapitalkostenaufschlag hat die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn gegenüber der EWE Netz RVN GmbH am 18.01.2021 einen Beschluss gefasst.
BK9-20-8265-K
BK9-19-8265-K_Beschluss (pdf, 3 MB)
Stand:23.08.2021