BK8-13-002 EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 32 Abs. 1 Nr. 6, Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV, abgeschlossen. Hierzu wurden nachfolgende Entscheidungen getroffen:

  • Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV
    BK8-13-002 (pdf / 3 MB)

  • Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 für die Landesregulierungsbehörde des Landes Berlin
    BK8-13-003 (pdf / 3 MB)

  • Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Bremen
    BK8-13-004 (pdf / 3 MB)

  • Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern
    BK8-13-005 (pdf / 3 MB)

  • Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Niedersachsen
    BK8-13-006 (pdf / 3 MB)

  • Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein
    BK8-13-007 (pdf / 3 MB)

  • Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Thüringen hinsichtlich
    BK8-13-008 (pdf / 4 MB)

  • Festlegung über die nähere Ausgestaltung und das Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Landesregulierungsbehörde des Landes Brandenburg hinsichtlich
    BK8-13-009 (pdf / 3 MB)

Gemeinsame Anlage zu den einzelnen Festlegungen

BK8-13-002bis009

Verfahrenseinleitung

Stand:20.11.2013

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