BK8-13-001 Beschlusskammer 8

Festlegung nach § 29 EnWG

EnWG § 29 Abs. 1, ARegV § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 4,
Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV, abgeschlossen. Hierzu wurde nachfolgende Entscheidung getroffen:

- Festlegung über die Datenerhebung zur Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit Strom nach den §§ 19 und 20 ARegV

Diese Entscheidung sowie die Anlage 1 können ab dem 08.05.2013 auf der Homepage http://www.bundesnetzagentur.de der Bundesnetzagentur abgerufen werden.

Festlegung/Beschluss (pdf / 3 MB)

BK8-13-001

Stand:08.05.2013

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