BK7-21-105 Verfahren der Beschlusskammer 7

hier: Genehmigung der technischen Kapazitäten gem. § 9 Abs. 4 GasNZV

Die Beschlusskammer hat am 23.03.2022 folgenden Beschluss gefasst:

BK7-21-105

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Stand:01.04.2022

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