BK7-21-024 nowega GmbH
FernleitungsVO
Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO

Genehmigung Maßgeblicher Punkte

Am 21. September 2021 hat die Beschlusskammer 7 die erneute Genehmigung der Maßgeblichen Punkte nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO für folgende Fernleitungsnetzbetreiber erteilt:

AZ:
BK7-21-022 Thyssengas GmbH
BK7-21-023 GRTgaz Deutschland GmbH
BK7-21-024 Nowega GmbH
BK7-21-025 Open Grid Europe GmbH
BK7-21-026 GASCADE Gastransport GmbH
BK7-21-027 ONTRAS Gastransport GmbH
BK7-21-028 terranets bw GmbH
BK7-21-029 Gasunie Deutschland Transport Services GmbH
BK7-21-030 Fluxys Deutschland GmbH
BK7-21-031 Gastransport Nord GmbH

Die Bundesnetzagentur hat die bisher nach Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO genehmigte Liste der Maßgeblichen Punkte und deren Informationsgehalt für die betroffenen Marktbeteiligten einer Prüfung unterzogen. Diese Prüfung hat die Beschlusskammer zu der Einschätzung geführt, dass bevorstehenden Marktveränderungen insbesondere im Zusammenhang mit der Marktgebietszusammenlegung und der Implementierung von Virtuellen Kopplungspunkten (VIP) zum 01. Oktober 2021 Rechnung getragen werden sollte und die Art der Abfrage und Darstellung diesen Änderungen anzupassen ist.

Alle Fernleitungsnetzbetreiber wurden gebeten, ihre gemeldeten maßgeblichen Punkte auf Basis dieser Änderungen zu überprüfen und der Bundesnetzagentur eine aktualisierte Version ihrer Maßgeblichen Punkte zu übermitteln. Die Fernleitungsnetzbetreiber sind dieser Bitte nachgekommen, wobei bei zehn Fernleitungsnetzbetreibern erhebliche Veränderungen zu den bisher genehmigten maßgeblichen Punkten festgestellt wurden. Für den Fall relevanter Änderungen in Bezug auf die buchbaren bzw. maßgeblichen Punkte eines Netzes hat sich die Beschlusskammer vorbehalten, entsprechende Folgebeschlüsse zu erlassen. Damit soll Klarheit über die konkrete Reichweite der hiermit erteilten Genehmigung zum Stichtag der Marktgebietszusammenlegung am 01. Oktober 2021 angestrebt werden und der Informationsgehalt der zu veröffentlichenden Informationen sinnvoll erweitert werden. Für zehn Fernleitungsnetzbetreiber war es nach Ansicht der Beschlusskammer sachgerecht, Folgebeschlüsse zu erteilen.

Zwischen dem 04.05.2021 bis zum 25.05.2021 und dem 23.06.2021 bis zum 30.06.2021 sind gem. Art. 18 Abs. 4 FernleitungsVO die Marktbeteiligten konsultiert worden.

Die folgenden ursprünglich erteilten Genehmigungen werden mit Wirkung zum 01.10.2021 aufgehoben:

Ursprüngliche Genehmigungen
UnternehmenGeschäftszeichen
Thyssengas GmbHBK7-16-015
GRTgaz Deutschland GmbHBK7-11-017
Nowega GmbHBK7-16-007
Open Grid Europe GmbHBK7-16-013
GASCADE Gastransport GmbHBK7-16-016
Ontras Gastransport GmbHBK7-16-012
Terranets bw GmbHBK7-16-006
Gasunie Deutschland Transport Services GmbHBK7-11-016
Fluxys Deutschland GmbHBK7-13-026
Gastransport Nord GmbHBK7-16-008

Entscheidung

Weitere Informationen / Zur Konsultation

Stand:01.10.2021

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