Mit­tei­lung Nr. 4 zur Um­set­zung des Be­schlus­ses BK6-20-160

Mitteilung Nr. 4 zur Umsetzung des Beschlusses BK6-20-160

03.05.2022


BDEW Anwendungshilfen und BDEW/VKU-Zusatzrahmenvereinbarung im Rahmen der Festlegung zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität


Die Bundesnetzagentur hat am 21. Dezember 2020 die Festlegung BK6-20-160 zur Weiterentwicklungen der Netzzugangsbedingungen Strom veröffentlicht. In diesem Festlegungsverfahren wurden in Tenorziffer 9 lit. b) Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG verpflichtet, Vorschläge für die nähere prozessuale sowie für die vertragliche Ausgestaltung zwischen Betreibern von Ladepunkten sowie Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen i.S.d. § 3 Nr. 2 EnWG zu erarbeiten und der Bundesnetzagentur bis zum 31.12.2021 vorzulegen. Nachdem seit Juni 2021 zunächst Übergangsversionen von Unternehmen und Verbänden veröffentlicht worden waren, hat der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) nunmehr finale Anwendungshilfen und eine gemeinsam von BDEW und VKU erarbeitete Zusatzrahmenvereinbarung erstellt. Dies sind im Einzelnen:

Anwendungshilfe zum Modell 2 zur ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnungsmöglichkeit,
Anwendungshilfe zur Ergänzung der Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom (MaBiS)

- beide abrufbar unter Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob) -

und


Zusatzrahmenvereinbarung zum Netznutzungsvertrag Strom

Mit dem BDEW ist vereinbart worden, dass die zur Umsetzung obiger Prozesserweiterungen erforderlichen Anpassungen der Datenformate sowie der zugehörigen Entscheidungsbaum-Diagramme zum 01.08.2022 zur Konsultation gestellt und zum 01.10.2022 final veröffentlicht werden. Die Umsetzung im Markt ist für den 01.10.2023 vorgesehen.


Die Beschlusskammer bedankt sich für die Erarbeitung. Wir fordern alle verpflichteten Marktakteure zur Beachtung und Umsetzung der Vorgaben auf.

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