Be­schluss­kam­mer 6

Genehmigung der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag Strom)

Az.: BK6-18-061

31.03.2020

Mitteilung Nr. 1: Verschiebung der Einführung des neuen Bilanzkreisvertrages Strom auf den 01.08.2020

Die Beschlusskammer setzt den Vollzug der am 12.04.2019 im Verfahren zur Genehmigung der Modalitäten für Bilanzkreisverantwortliche (Standardbilanzkreisvertrag Strom, Az. BK6-18-061) beschlossenen Tenorziffern 1 und 3 aufgrund der Covid-19-Pandemie bis zum 31.07.2020 aus.

Der neue Bilanzkreisvertrag und die zugehörige Prozessbeschreibung „Fahrplananmeldung in Deutschland“ (Version 4.1) sind damit erst zum 01.08.2020 verpflichtend einzuführen. Bis dahin werden Bilanzkreisverträge aufgrund der aktuell geltenden Fassung des Standardbilanzkreisvertrages (Festlegung der Bundesnetzagentur zur Vereinheitlichung der Bilanzkreisverträge, Az. BK6-06-013, Beschluss vom 29.06.2011) uneingeschränkt fortgesetzt.

Die Vertragsumstellung war ursprünglich zum 01.05.2020 vorgesehenen. Mit der Verschiebung der Vertragseinführung trägt die Beschlusskammer den durch die Pandemie verursachten Einschränkungen der Unternehmen in ihrer täglichen Arbeitsweise Rechnung. Die Einführung des neuen Standardbilanzreisvertrages bedeutet aktuell einen hohen personellen und IT- technischen Aufwand für die Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzkreisverantwortlichen. Durch die spätere Einführung des neuen Vertrages sollen die Unternehmen in ihren operativen Prozessen des Bilanzkreismanagements und der Systemführung entlastet werden, um prioritär einen ungestörten Betrieb fortzusetzen und jede mögliche Störung systemrelevanter Prozesse vorsorglich auszuschließen.

Aus den gleichen Gründen erfolgt auch eine Verschiebung der Einführung eines verschlüsselten Fahrplanaustausches. Dieser war gemäß Tenorziffer 6 der Festlegung BK6-18-032 („MaKo 2020“) ursprünglich zum 01.07.2020 verbindlich. Auch hinsichtlich dieser Verpflichtung wird der Vollzug um drei Monate ausgesetzt, die Einführung des verschlüsselten Fahrplanaustausches erfolgt somit zum 01.10.2020. An der bereits marktweit im Einsatz befindlichen Signierung der Fahrplandaten (Stufe 1) ändert sich hierdurch nichts.

Abschließend weist die Beschlusskammer nochmals rein vorsorglich darauf hin, dass die Bilanzkreisverantwortlichen aus Gründen der Systemsicherheit auch während der Corona-Krise zur unbedingten Einhaltung ihrer Pflichten aufgefordert sind. Trotz der bestehenden Einschränkungen sind eine bestmögliche Prognose und eine kontinuierliche, viertelstündlich ausgeglichene Bilanzkreisbewirtschaftung sicherzustellen.


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