BK6-12-027 Beschlusskammer 6

Zertifizierungsverfahren gem. §§ 4a ff. EnWG zum Nachweis der Einhaltung der Entflechtungs- bzw. Organisationsvorgaben durch den Transportnetzbetreiber

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 21.03.2014 folgende Entscheidung getroffen:

  1. Die Zertifizierung wird nicht erteilt.

  2. Ein Widerruf bleibt vorbehalten.

BK6-12-027

BK6-12-027 Beschluss vom 21.03.2014 (pdf / 67 KB)

Stand:21.05.2014

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