BK5-20-001 Beschlusskammer 5

PostG § 25:

Eröffnungsbeschluss eines Verfahrens der nachträglichen Überprüfung der Entgelte für Privatkundenpakete und –päckchen

Mit anliegendem Eröffnungsbeschluss vom 28.01.2020 hatte die Kammer ein Verfahren der nachträglichen Überprüfung nicht genehmigungsbedürftiger Entgelte gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 PostG eingeleitet, da ihr Tatsachen bekannt geworden waren, die die Annahme rechtfertigten, dass die zum 01.01.2020 eingeführten Entgelte für das Privatkundenpaketsegment, auf dem die Betroffene eine marktbeherrschende Stellung innehat, nicht den Maßstäben des § 20 Abs. 2 PostG genügen.

Nachdem die Betroffene mit Schreiben vom 04.02.2020 zugesichert hatte, die zum 01.01.2020 eingeführten streitgegenständlichen Entgeltmaßnahmen in vollem Umfang und spätestens mit Ablauf des Monats April 2020 zurückzunehmen, wurde das eingeleitete Missbrauchsverfahrens am 05.02.2020 eingestellt.

BK5-20/001

Stand:04.05.2020

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