BK4-17-002 Beschlusskammer 4
Investitionsmaßnahmen gem. § 23 ARegV

Aufhebung der Festlegung von abweichenden Betriebskostenpauschalen für Offshore-Anlagen für Betreiber von Übertragungsnetzen bei der Genehmigung von Investitionsmaßnahmen gemäß § 23 ARegV

In dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG wegen der Aufhebung der Festlegung von abweichenden Betriebskostenpauschalen für Offshore-Anlagen für Betreiber von Übertragungsnetzen bei der Genehmigung von Investitionsbudgets gemäß § 23 ARegV hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, am 22.12.2017 beschlossen:

Die mit Beschluss BK4-11-026 vom 12.12.2011 erfolgte Festlegung von abweichenden Betriebskostenpauschalen für Offshore-Anlagen für Betreiber von Übertragungsnetzen bei der Genehmigung von Investitionsbudgets gemäß § 23 ARegV wird mit Wirkung ab dem 01.01.2019 aufgehoben.

BK4-17-002

Anlagen
Gutachten_Betriebskostenpauschale.pdf

Stand:07.02.2018

Mastodon