BK4-12-656 Aktuelle Mitteilungen der BK4 zum Investitionsbudgets Strom und Gas

Festlegung zur Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten

Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Festlegungsverfahren hinsichtlich der Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV eingeleitet. Zugleich hat die Beschlusskammer 4 den Entwurf des Festlegungstextes veröffentlicht. Den betroffenen Marktteilnehmern wurde im Rahmen der Konsultation die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 67 Abs. 1 EnWG bis zum 31.03.2012 gegeben.

In diesem Verfahren hat die Beschlusskammer 4 folgende Entscheidung getroffen:

Beschluss hinsichtlich der Festlegung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten

BK4-12-656

Konsultation

Stand:02.05.2012

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