BK4-12-656A01
Änderung der Festlegung zur Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten
Die Beschlusskammer 4 hat von Amts wegen ein Verfahren zur Änderung der Festlegung hinsichtlich der Berechnung der sich aus genehmigten Investitionsmaßnahmen ergebenden Kapital- und Betriebskosten nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 8a ARegV eingeleitet.
Das Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter dem Geschäftszeichen BK4-12-656A01 geführt.
Zugleich wir hiermit der Entwurf des Festlegungstextes veröffentlicht. Den betroffenen Marktteilnehmern wird im Rahmen der Konsultation die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen gemäß § 67 Abs. 1 EnWG bis zum 26.10.2016 gegeben.
Stellungnahmen zur beabsichtigten Entscheidung werden bis zum 26.10.2016 (Posteingang) vorzugsweise per E-Mail mit der Betreffzeile „Festlegung § 23 ARegV“ an BK4-Info@BNetzA.de oder per Post an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 4
Stichwort „Festlegung § 23 ARegV “
Postfach 8001
53105 Bonn
erbeten.
Anlage
BK4-12-656A01 Konsultation_Festlegung_§23ARegV (pdf / 55 KB)
BK4-12-656A01
Stand:28.09.2016