BK10-22-0047_Z Mindener Hafen GmbH
Nutzungsbedingungen
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Neufassung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Mindener Hafen GmbH hat die Bundesnetzagentur am 05.05.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 über die beabsichtigte Neufassung ihrer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0047_Z geführt.

BK10-22-0047_Z

Entscheidung

Stand:05.05.2022

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