BK10-22-0045_Z Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen
Zugangsregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG

Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)

Die Freie Hansestadt Bremen, Die Senatorin für Wissenschaft und Häfen, hat die Bundesnetzagentur am 29.04.2022 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Nutzungsbedingungen der Bremischen Hafeneisenbahn, Besonderer Teil, einschließlich der Entgeltgrundsätze und der Liste der Entgelte zum 01.07.2022 unterrichtet.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0045_Z geführt.

BK10-22-0045_Z

Entscheidung

Stand:04.05.2022

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