BK10-22-0042_E
Bayernhafen GmbH & Co. KG
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 66 Abs. 4 ERegG
Nachträgliche Überprüfung der Höhe und Struktur sonstiger Entgelte
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur nachträglichen Prüfung der Entgeltregelungen der Bayernhafen GmbH & Co. KG auf Grundlage von § 66 Abs. 4 ERegG eingeleitet. Gegenstand der Prüfung ist die Entgelthöhe für die Inanspruchnahme der Nutzung der Serviceeinrichtung für den kombinierten Verkehr (Nutzung bis zu 48 Stunden).
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0042_E geführt.
BK10-22-0042_E
Stand:05.05.2022