BK10-22-0042_E Bayernhafen GmbH & Co. KG
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 66 Abs. 4 ERegG

Nachträgliche Überprüfung der Höhe und Struktur sonstiger Entgelte

Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur nachträglichen Prüfung der Entgeltregelungen der Bayernhafen GmbH & Co. KG auf Grundlage von § 66 Abs. 4 ERegG eingeleitet. Gegenstand der Prüfung ist die Entgelthöhe für die Inanspruchnahme der Nutzung der Serviceeinrichtung für den kombinierten Verkehr (Nutzung bis zu 48 Stunden).

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0042_E geführt.


BK10-22-0042_E

Entscheidung

Stand:05.05.2022

Mastodon