BK10-22-0040_U
DB Netz AG
Entflechtung
Schienenwege
§ 70 ERegG
Überwachung der Entflechtungsvorgaben
Die Bundesnetzagentur hat von Amts wegen ein Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Entflechtungsvorgaben aus § 8d Abs. 6 ERegG durch die DB Netz AG eingeleitet
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-22-0040_U geführt.
BK10-22-0040_U
Stand: 28.04.2022