BK10-21-0363_E
Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH
Entgeltregulierung
Sonstige Serviceeinrichtungen
§ 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG
Unterrichtung über die Änderung von Nutzungsbedingungen (NBS)
Die Rostocker Fracht- und Fischereihafen GmbH hat die Bundesnetzagentur am 15.12.2021 gemäß § 72 Satz 1 Nr. 5 ERegG über die beabsichtigte Änderung der Entgelte für die Nutzung ihrer Serviceeinrichtung zum 01.04.2022 unterrichtet.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0363_E geführt.
BK10-21-0363_E
Stand:15.12.2021