BK10-21-0357_U
DB Netz AG
Entflechtung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG
Eingabe eines Zugangsberechtigten
Ein Zugangsberechtigter hat eine Beschwerde nach § 66 Abs. 1, 4 Nr. 11 ERegG erhoben und ersucht die Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen die aus seiner Sicht im Konzern Deutsche Bahn AG verwirklichten Verstöße gegen §§ 8, 8d ERegG einzuleiten.
Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0357_U geführt.
BK10-21-0357_U
Stand:16.12.2021