BK10-21-0357_U DB Netz AG
Entflechtung
Schienenwege
§ 66 Abs. 1 ERegG

Eingabe eines Zugangsberechtigten

Ein Zugangsberechtigter hat eine Beschwerde nach § 66 Abs. 1, 4 Nr. 11 ERegG erhoben und ersucht die Bundesnetzagentur, Maßnahmen gegen die aus seiner Sicht im Konzern Deutsche Bahn AG verwirklichten Verstöße gegen §§ 8, 8d ERegG einzuleiten.

Das Verfahren wird unter dem Geschäftszeichen BK10-21-0357_U geführt.

BK10-21-0357_U

Erster und zweiter Teilbeschluss

Stand:16.12.2021

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